Laut einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Apple Distribution International schränkt der Konzern die Haftung für Produktmängel extrem ein, sodass Kunden stark benachteiligt werden. Daher wurden zuletzt 16 Klauseln der Herstellergarantie, die Apple für seine Produkte vergibt, vom Landgericht Berlin für unzulässig erklärt.
Laut Gesetz haftet ein Verkäufer zwei Jahre lang für Produktmängel.
Apple warb mit einer einjährigen Hardwaregarantie für Material- und Herstellungsfehler und schloss darüber hinaus eine Garantiehaftung aus. Für Produktmängel wollte Apple nur dann haften, wenn die Geräte normal genutzt wurden. Was “normal” in diesem Kontext bedeuten sollte wurde allerdings nicht näher erläutert. In den besagten Klauseln gibt der Konzern beispielsweise vor, nicht für Material- und Herstellungsfehler aufkommen zu müssen, wenn der Schaden durch eine „nicht vom Hersteller beschriebene zulässige oder beabsichtigte Nutzung“ verursacht wurde. Sogar für Dellen und Kratzer wollte Apple nicht einstehen, wenn sie „die Funktion des Produktes nicht beeinträchtigen und sich nicht wesentlich nachteilig auf die Nutzung auswirken”,
Alles in Allem sollte die sogenannte Hardwaregarantie nach ihrem Wortlaut an die Stelle aller sonstigen Ansprüche des Verbrauchers treten. Dies ist laut dem Landgericht Berlin unzulässig, denn gerade das Bestehen einer solchen Produktgarantie lediglich neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen der Kunden, sei der eigentliche Sinn dabei.
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Vielleicht können wir Ihnen sogar weiterhelfen, denn wir sind sicher, in diesem Rahmen können wir Ihnen Hardware bieten, ohne, dass Sie sich um Garantie oder versteckte oder unklar formulierte Klauseln Sorgen machen müssten.
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