Barrierefreiheit ab Juni 2025: Checkliste für Onlineshops


Noch knapp acht Monate, dann wird es ernst: Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es betrifft unter anderem den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also ganz klassisch den Onlineshop. Viele Shopbetreiber haben davon gehört, wissen aber nicht, wo sie anfangen sollen. Deshalb haben wir unsere BFSG-Checkliste für Onlineshops zusammengestellt, so wie wir sie auch bei Kundenprojekten verwenden.

Wer ist betroffen?

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Für Onlineshops gilt grob:

  • Betroffen sind Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen, also B2C.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Reine B2B-Shops, die tatsächlich nur an Unternehmen verkaufen, fallen nach überwiegender Auffassung nicht unter die Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Wer aber auch Privatkunden bestellen lässt, ist dabei.

Bei Unsicherheit lohnt eine rechtliche Prüfung. Die Marktüberwachung liegt bei den Ländern, bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Hinzu kommt das Risiko, dass Wettbewerber oder Verbände Verstöße abmahnen.

Der Maßstab: WCAG und EN 301 549

Das Gesetz selbst nennt keine Pixelwerte. Als technischer Maßstab haben sich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Stufe AA, etabliert, die über die europäische Norm EN 301 549 einbezogen werden. Die WCAG folgen vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Unsere Checkliste ist nach diesen typischen Problemfeldern in Shops sortiert.

Die BFSG-Checkliste für Ihren Onlineshop

Wahrnehmbar

  • Alle Produktbilder und informativen Grafiken haben aussagekräftige Alternativtexte. Dekorative Bilder sind als solche gekennzeichnet.
  • Der Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund beträgt mindestens 4,5:1, bei großer Schrift 3:1.
  • Informationen werden nicht allein durch Farbe vermittelt (z. B. „rot markierte Felder sind Pflicht“).
  • Videos haben Untertitel, reine Audioinhalte ein Transkript.
  • Die Seite bleibt bei 200 Prozent Zoom vollständig nutzbar, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.

Bedienbar

  • Der gesamte Shop, inklusive Menü, Filter, Warenkorb und Checkout, ist allein mit der Tastatur bedienbar.
  • Der Tastaturfokus ist jederzeit sichtbar.
  • Es gibt keine Tastaturfallen, etwa in Pop-ups oder Cookie-Bannern.
  • Zeitlimits, etwa beim Reservieren im Warenkorb, lassen sich verlängern.
  • Ein Link „Zum Inhalt springen“ erleichtert die Navigation.

Verständlich

  • Alle Formularfelder haben sichtbare, eindeutige Beschriftungen.
  • Fehlermeldungen sagen klar, was falsch ist und wie es korrigiert wird.
  • Die Sprache der Seite ist im Code korrekt angegeben.
  • Navigation und Bedienelemente sind auf allen Seiten einheitlich.
  • Produktinformationen sind in verständlicher Sprache formuliert.

Robust

  • Schaltflächen und Links sind im Code als solche ausgezeichnet, nicht als klickbare Bilder oder Textblöcke.
  • Überschriften sind korrekt hierarchisch aufgebaut.
  • Der Shop funktioniert mit gängigen Screenreadern.
  • Eingebundene Dienste wie Zahlungsanbieter, Chat-Widgets oder Captchas sind ebenfalls barrierefrei. Bei Captchas sollte es eine Alternative ohne Bilderrätsel geben.

Pflichtinformationen

  • Es gibt Informationen dazu, wie der Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, typischerweise in einer Barrierefreiheitserklärung oder in den AGB.
  • Diese Informationen sind selbst barrierefrei zugänglich.

Wo es in der Praxis am häufigsten hakt

Aus unseren Prüfungen kennen wir die Klassiker:

Problem Warum es stört
Cookie-Banner ohne Tastaturbedienung Der Shop ist ab der ersten Sekunde blockiert.
Hellgraue Schrift auf weißem Grund Für viele Menschen kaum lesbar, nicht nur bei Sehbehinderung.
Varianten-Auswahl über Farbkacheln ohne Text Screenreader lesen nur „Schaltfläche“ vor.
Checkout mit Platzhaltertext statt Feldbeschriftung Beim Tippen verschwindet die Information, welches Feld das ist.
Bilder-Captcha ohne Alternative Blinde Kundinnen und Kunden können nicht bestellen.

So gehen Sie vor

  1. Betroffenheit klären: B2C-Verkauf? Größe des Unternehmens?
  2. Bestandsaufnahme: Automatische Prüfwerkzeuge finden einen Teil der Fehler, etwa fehlende Alternativtexte oder Kontrastprobleme. Den Rest finden nur manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader.
  3. Prioritäten setzen: Zuerst der Weg zum Kauf, also Startseite, Suche, Produktseite, Warenkorb und Checkout.
  4. Mit Theme- und Plugin-Anbietern sprechen: Viele Probleme stecken in Vorlagen und Erweiterungen. Fragen Sie nach Updates und Plänen zur Barrierefreiheit.
  5. Redaktion schulen: Wer neue Produkte einpflegt, muss Alternativtexte und saubere Überschriften anlegen. Sonst ist der Shop nach drei Monaten wieder lückenhaft.
  6. Erklärung erstellen und regelmäßig nachtesten.

Acht Monate klingen nach viel Zeit. Wer aber ein neues Theme braucht oder auf Updates von Dienstleistern warten muss, ist schneller am Stichtag als gedacht. Und ganz nebenbei: Ein barrierefreier Shop ist für alle angenehmer zu bedienen, auch auf dem Smartphone in der Straßenbahn.

Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin mit Einblend-Menü?

Leider nein. Sogenannte Overlays blenden Schaltflächen für größere Schrift oder höheren Kontrast ein. Das kann eine nette Ergänzung sein, behebt aber nicht die eigentlichen Fehler im Code. Fehlende Feldbeschriftungen, nicht bedienbare Menüs oder unsaubere Überschriften bleiben bestehen. Menschen, die mit Screenreader unterwegs sind, nutzen ohnehin ihre eigenen Hilfsmittel und brauchen vor allem sauberen Code.

Muss der Shop komplett neu gebaut werden?

In den meisten Fällen nicht. Viele Punkte lassen sich im bestehenden System beheben: Kontraste anpassen, Alternativtexte ergänzen, Formulare korrigieren. Ein Neubau kommt eher dann infrage, wenn das Theme sehr alt ist oder ohnehin ein Relaunch ansteht. Dann sollte Barrierefreiheit von Anfang an in die Anforderungen.

Was ist mit PDF-Dokumenten im Shop?

Produktdatenblätter, Bedienungsanleitungen oder Größentabellen als PDF gehören zur Kaufentscheidung dazu. Prüfen Sie, ob die wichtigsten Dokumente zugänglich sind oder ob die Informationen zusätzlich als normaler Text auf der Seite stehen.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten wissen, wie barrierefrei Ihr Shop schon ist? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer prüft Ihren Onlineshop anhand dieser Checkliste, priorisiert die Baustellen und setzt die Anpassungen um. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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