Impressum der Firmenwebsite: Diese Pflichtangaben gehören hinein


Das Impressum ist die unscheinbarste Seite jeder Firmenwebsite, und gleichzeitig eine der wichtigsten. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden. In unseren Website-Projekten prüfen wir das Impressum deshalb immer als Erstes, und finden erstaunlich oft Lücken. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Pflichtangaben ins Impressum gehören. Bitte beachten Sie: Wir geben einen Überblick nach dem Stand von November 2017, für Ihren konkreten Fall kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Wer braucht ein Impressum?

Die Anbieterkennzeichnung ist in § 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Sie gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien. Das klingt eng, wird aber weit ausgelegt: Praktisch jede Website eines Unternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers fällt darunter, auch wenn auf der Seite selbst nichts verkauft wird. Dasselbe gilt für geschäftlich genutzte Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder Instagram.

Die Pflichtangaben im Impressum

Für alle Unternehmen

  • Name bzw. Firma: vollständig, bei Einzelunternehmern Vor- und Nachname
  • Anschrift: ladungsfähige Postanschrift, also kein Postfach
  • Kontakt: E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kommunikationsweg, in der Praxis meist eine Telefonnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: falls vorhanden; die Steuernummer gehört dagegen nicht ins Impressum

Zusätzlich für juristische Personen und Handelsgesellschaften

  • Rechtsform: etwa GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG
  • Vertretungsberechtigte: zum Beispiel Geschäftsführer mit Vor- und Nachnamen
  • Registereintrag: Registergericht und Registernummer
  • Angaben zum Kapital: nur wenn Sie Angaben dazu machen, dann vollständig mit eingezahltem Betrag

Zusätzlich für bestimmte Berufe und Tätigkeiten

  • Zulassungspflichtige Tätigkeiten: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde
  • Reglementierte Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat der Verleihung, Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wo sie zugänglich sind
  • Handwerksbetriebe: In der Praxis wird häufig die zuständige Handwerkskammer genannt; prüfen Sie im Einzelfall, was für Ihr Gewerbe gilt

Neu und oft vergessen: Hinweise zur Streitbeilegung

Zwei Informationspflichten aus den letzten Jahren werden häufig übersehen, obwohl sie streng genommen nicht ins Impressum, sondern an leicht zugänglicher Stelle auf die Website gehören. Viele Unternehmen bringen sie praktischerweise im Impressum unter.

Link zur OS-Plattform

Seit Januar 2016 müssen Unternehmen, die online Kauf- oder Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern schließen, auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission verlinken. Der Link muss leicht zugänglich sein, also anklickbar.

Teilnahme an Verbraucherschlichtung

Seit dem 1. Februar 2017 müssen Unternehmen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Pflicht trifft Unternehmen, die eine Website unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben. Auch die Angabe „Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen“ erfüllt die Pflicht.

Sonderfall: Redaktionelle Inhalte

Betreiben Sie auf Ihrer Website einen Blog, einen Newsbereich oder einen Newsletter mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, verlangt der Rundfunkstaatsvertrag zusätzlich die Angabe einer verantwortlichen Person mit Name und Anschrift. Üblich ist der Zusatz „Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV“.

So muss das Impressum erreichbar sein

Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis heißt das:

  • ein klar benannter Link, etwa „Impressum“, auf jeder Seite, meist in der Fußzeile
  • höchstens zwei Klicks bis zu den Angaben
  • auch auf mobilen Geräten gut auffindbar
  • als normaler Text, nicht nur als Bild

Ein Musteraufbau

Angabe Beispiel
Firma und Rechtsform Musterfirma GmbH
Anschrift Musterstraße 1, 55116 Mainz
Vertreten durch Geschäftsführerin Erika Muster
Kontakt Telefon, E-Mail
Registereintrag Registergericht, HRB-Nummer
USt-IdNr. DE …
Streitbeilegung Link zur OS-Plattform, Angabe zur Verbraucherschlichtung
Verantwortlich für Inhalte bei redaktionellen Inhalten: Name, Anschrift

Impressum in sozialen Netzwerken

Für geschäftlich genutzte Profile gelten dieselben Anforderungen wie für die Website. Da viele Plattformen kein eigenes Feld für ein Impressum vorsehen, hat sich ein Link bewährt, der eindeutig als „Impressum“ bezeichnet ist und direkt auf die Impressumsseite Ihrer Website führt. Ein allgemeiner Link auf die Startseite genügt nicht, weil der Besucher dort erst suchen müsste. Prüfen Sie auch, ob der Link in den mobilen Apps der Plattformen sichtbar ist, denn dort sind viele Ihrer Besucher unterwegs.

Was droht bei Fehlern?

Ein fehlerhaftes Impressum kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden, etwa von Mitbewerbern oder Verbänden. Dazu kommen die Kosten der Abmahnung und meist die Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem kann ein Verstoß gegen die Impressumspflicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Der Aufwand, ein Impressum korrekt zu halten, ist dagegen gering.

Die häufigsten Fehler

  1. Postfach statt Straßenanschrift
  2. Rechtsform oder Geschäftsführer fehlt
  3. Veraltete Angaben nach Umzug oder Geschäftsführerwechsel
  4. Impressum nur als Bild oder PDF
  5. Kein Impressum auf Social-Media-Profilen
  6. Link zur OS-Plattform fehlt oder ist nicht anklickbar
  7. Angabe zur Verbraucherschlichtung fehlt, obwohl sie Pflicht ist

Und die Datenschutzerklärung?

Die Datenschutzerklärung ist eine eigene Pflicht und gehört auf eine eigene Seite. Ab dem 25. Mai 2018 werden die Anforderungen daran durch die Datenschutz-Grundverordnung deutlich umfangreicher. Wenn Sie Ihr Impressum ohnehin überarbeiten, planen Sie die Datenschutzerklärung gleich mit ein.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten Ihr Impressum und Ihre Website auf typische Fehler prüfen lassen oder planen einen neuen Internetauftritt? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer unterstützt Sie bei Website, Inhalten und Pflichtangaben, für die Datenschutzerklärung gemeinsam mit unseren Datenschutzexperten. Rufen Sie uns an unter 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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