Lichterketten im Betrieb: Müssen sie geprüft werden?


Kaum ist der November halb vorbei, tauchen sie wieder auf: Lichterketten im Schaufenster, der Leuchtstern am Empfang, der elektrische Schwibbogen auf der Fensterbank in der Buchhaltung. Das sorgt für Stimmung, wirft aber jedes Jahr dieselbe Frage auf, die wir in der Adventszeit regelmäßig hören: Muss man eine Lichterkette prüfen lassen, so wie Kaffeemaschine und Wasserkocher nach DGUV Vorschrift 3? Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich schon. Die lange Antwort ist praktischer, als Sie vielleicht befürchten.

Lichterkette prüfen: Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt

Die DGUV Vorschrift 3, die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“, verpflichtet Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind und regelmäßig geprüft werden. Sie unterscheidet nicht zwischen „richtigen“ Arbeitsgeräten und Dekoration. Eine Lichterkette mit Netzstecker, die im Betrieb verwendet wird, ist ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel, genau wie eine Schreibtischlampe.

Wie oft geprüft werden muss, legt der Betrieb selbst im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest. Die DGUV nennt Richtwerte, die je nach Einsatzbedingungen zwischen einigen Monaten und zwei Jahren liegen. Für Deko, die nur wenige Wochen im Jahr im Einsatz ist und den Rest der Zeit im Karton liegt, gilt ein praktischer Grundsatz: Vor dem Aufhängen prüfen, denn dann kommen Schäden aus dem Lager ans Licht.

Neue, alte und private Lichterketten

Situation Was gilt Unsere Empfehlung
Neu gekauft, mit CE-Kennzeichnung, vom Betrieb beschafft Bei neuen Geräten kann man sich auf die Bestätigung des Herstellers verlassen, dass sie den Vorschriften entsprechen. Sichtprüfung vor Inbetriebnahme, in das Prüfverzeichnis aufnehmen
Betriebseigene Deko aus den Vorjahren Gehört zu den wiederkehrend zu prüfenden Betriebsmitteln. Vor dem Aufhängen prüfen lassen, idealerweise zusammen mit der regulären Prüfung
Privat mitgebrachte Lichterketten Sobald sie im Betrieb betrieben werden, trägt der Arbeitgeber Verantwortung für die Sicherheit. Entweder verbieten oder vor Benutzung prüfen lassen
Batteriebetriebene LED-Ketten Kein Netzanschluss, keine Prüfung nach DGUV V3 im klassischen Sinn. Gute Alternative, Batteriefach und Kabel trotzdem kontrollieren

Die privat mitgebrachte Lichterkette ist übrigens der häufigste Streitpunkt. Die Kollegin meint es gut, die Kette stammt aber vielleicht vom Flohmarkt oder hat fünf Winter auf dem Dachboden hinter sich. Eine klare Regel hilft allen: Private elektrische Deko nur nach Prüfung, oder eben gar nicht. Viele Betriebe sammeln die Geräte im November einmal ein und lassen sie gemeinsam prüfen.

Worauf Sie selbst achten können

Die eigentliche Prüfung mit Messgerät gehört in die Hände einer Elektrofachkraft. Eine gründliche Sichtkontrolle vor dem Aufhängen kann aber jeder machen, und sie fängt viele Probleme ab:

  • Ist das Kabel unbeschädigt, ohne Knicke, Quetschungen oder spröde Stellen?
  • Sitzen alle Lampen fest, fehlen keine Fassungen?
  • Sind Stecker und Trafo ohne Risse, Brandspuren oder Verfärbungen?
  • Ist die Kette für den Einsatzort geeignet? Im Außenbereich mindestens Schutzart IP44.
  • Gibt es ein CE-Zeichen und eine Herstellerangabe?

Wer eine dieser Fragen mit „nein“ beantwortet, sortiert die Kette aus. Reparaturen an Lichterketten lohnen sich so gut wie nie.

Brandschutz: Das eigentliche Risiko

Die meisten Probleme mit Weihnachtsbeleuchtung entstehen nicht durch einen Stromschlag, sondern durch Wärme. Typische Gefahren:

  1. Alte Glühlampen-Ketten werden heiß. In Kontakt mit Papiersternen, Tannenzweigen oder Vorhängen kann es zum Brand kommen. LED-Ketten erzeugen deutlich weniger Wärme.
  2. Hintereinandergesteckte Mehrfachsteckdosen überlasten Leitungen. Das ist in der Weihnachtszeit besonders verbreitet.
  3. Kabel unter Teppichen oder in Türrahmen werden beschädigt, ohne dass es jemand merkt.
  4. Durchgehender Betrieb über Nacht und am Wochenende, wenn niemand im Haus ist.

Eine Zeitschaltuhr ist deshalb die vielleicht beste Investition für die Weihnachtsdeko. Sie sorgt dafür, dass die Beleuchtung abends und am Wochenende aus ist, und spart nebenbei Strom.

Und was ist mit der Weihnachtsfeier?

Die Lichterkette ist selten das einzige Gerät, das im Dezember plötzlich auftaucht. Zur Weihnachtsfeier im Betrieb kommen gerne der Glühweinkocher aus dem Privathaushalt, die geliehene Musikanlage, der Heizstrahler für die Terrasse oder die Fondue-Garnitur dazu. Gerade Geräte mit hoher Leistung, die Wärme erzeugen, verdienen Aufmerksamkeit. Auch hier gilt: Was im Betrieb betrieben wird, sollte in einwandfreiem Zustand sein. Planen Sie solche Geräte frühzeitig ein, prüfen Sie Kabel und Stecker und sorgen Sie dafür, dass leistungsstarke Verbraucher nicht alle an einer Mehrfachsteckdose hängen. Dann wird die Feier aus den richtigen Gründen in Erinnerung bleiben.

Checkliste für die Adventszeit

  • Regel für private elektrische Deko festlegen und kommunizieren
  • Betriebseigene Lichterketten vor dem Aufhängen prüfen lassen
  • Sichtkontrolle bei jeder Kette, beschädigte Geräte aussortieren
  • LED statt Glühlampen, im Außenbereich mindestens IP44
  • Keine Mehrfachsteckdosen hintereinander
  • Abstand zu Papier, Stoff und Zweigen
  • Zeitschaltuhr für Abend, Nacht und Wochenende
  • Im Januar wieder abbauen, und zwar sorgfältig, damit die Kette nächstes Jahr noch funktioniert

Gute Gelegenheit für die Gesamtprüfung

Wenn ohnehin eine Elektrofachkraft im Haus ist, um Deko zu prüfen, lohnt ein Blick in das Prüfverzeichnis: Wann wurden die übrigen ortsveränderlichen Geräte zuletzt geprüft? Sind neue Geräte dazugekommen, die noch nicht erfasst sind? Oft lässt sich beides in einem Termin erledigen, und Sie starten mit sauberer Dokumentation ins neue Jahr.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten Ihre Weihnachtsbeleuchtung und die übrigen Geräte vor den Feiertagen prüfen lassen? Elektro-Sorglos übernimmt die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Ihrem Betrieb, inklusive Prüfprotokoll und Erinnerung an den nächsten Termin. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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