In drei Tagen ist es so weit: Am 1. September tritt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft. Der Name ist ein echter Zungenbrecher, deshalb spricht fast jeder von der „Energiesparverordnung“. Das Bundeskabinett hat sie am 24. August beschlossen, sie gilt zunächst für sechs Monate bis Ende Februar 2023. Für viele Büros und Geschäfte stellt sich jetzt die Frage: Was müssen wir konkret ändern? Wir haben die Regeln, die für Unternehmen relevant sind, für Sie zusammengefasst.
Die Energiesparverordnung im Überblick: was für wen gilt
Die Verordnung unterscheidet zwischen öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten in Unternehmen und einigen besonderen Bereichen. Wichtig: Viele Schlagzeilen beziehen sich auf öffentliche Gebäude. Für private Unternehmen gelten teilweise andere, mildere Regeln.
| Bereich | Regel ab 1. September 2022 |
|---|---|
| Öffentliche Nichtwohngebäude | Arbeitsräume höchstens 19 °C, Flure, Foyers und Technikräume grundsätzlich nicht beheizen, Warmwasser zum Händewaschen in der Regel abschalten (mit Ausnahmen) |
| Arbeitsstätten in Unternehmen | Die Mindesttemperaturen der Arbeitsstättenregeln werden abgesenkt, für leichte, überwiegend sitzende Tätigkeit etwa von 20 °C auf 19 °C. Eine Pflicht, weniger zu heizen, gibt es für Unternehmen aber nicht |
| Beleuchtete Werbeanlagen | Grundsätzlich von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages ausgeschaltet, mit Ausnahmen etwa aus Gründen der Verkehrssicherheit |
| Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern | Außenbeleuchtung zu rein dekorativen Zwecken untersagt, Sicherheits- und Notbeleuchtung bleibt erlaubt |
| Einzelhandel | Ladentüren dürfen nicht dauerhaft offen stehen, wenn der Raum beheizt wird |
| Private Pools | Beheizung mit Gas oder Strom aus dem Netz untersagt |
Was das für Büros konkret bedeutet
Raumtemperatur
Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 sah bisher für leichte, sitzende Tätigkeiten, also typische Büroarbeit, eine Mindesttemperatur von 20 °C vor. Diese wird für die Geltungsdauer der Verordnung auf 19 °C abgesenkt. Auch für andere Tätigkeiten gelten um ein Grad niedrigere Mindestwerte, bei körperlich schwerer Arbeit bleibt es bei 12 °C.
Für Sie heißt das: Sie dürfen Ihre Büros auf 19 °C herunterregeln, ohne gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen. Sie müssen es aber nicht. Wir empfehlen trotzdem, die Gelegenheit zu nutzen. Jedes Grad weniger spart grob gerechnet einige Prozent Heizenergie, und die Kosten sind in diesem Jahr ein starkes Argument.
Mitarbeitende mitnehmen
19 °C fühlen sich für manche gut an, für andere zu kalt, gerade bei sitzender Tätigkeit. Sprechen Sie mit Ihrem Team, bevor Sie die Thermostate herunterdrehen. Bewährt haben sich:
- Offene Kommunikation über Gründe und Kosten
- Kurzes und kräftiges Stoßlüften statt gekippter Fenster
- Türen zu unbeheizten Bereichen geschlossen halten
- Kleiderordnung lockern, Strickjacke ausdrücklich erlaubt
- Bei Bedarf Rücksicht auf besonders empfindliche oder gesundheitlich eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen
Und bitte: Kein privater Heizlüfter unter dem Schreibtisch. Der verbraucht viel Strom, kann Sicherungen überlasten und ist bei manchen Geräten ein Brandrisiko.
Werbung und Beleuchtung
Leuchtreklame an Ihrem Gebäude, beleuchtete Schaufenster oder Firmenschilder: Prüfen Sie, welche Anlagen unter die Regel fallen, und stellen Sie Zeitschaltuhren entsprechend ein. Wo die Beleuchtung der Sicherheit dient, etwa für Eingänge oder Parkplätze, darf sie weiter brennen.
Sparideen, die nicht in der Verordnung stehen
Die Verordnung regelt nur einen kleinen Teil dessen, was im Büro möglich ist. Ein paar Punkte, die wir bei Kunden regelmäßig finden:
- Heizkörper freiräumen: Aktenschränke, Vorhänge oder Verkleidungen vor Heizkörpern schlucken Wärme.
- Thermostate prüfen: Defekte oder falsch eingestellte Thermostatköpfe sind häufiger, als man denkt.
- IT und Geräte: Rechner, Bildschirme, Drucker und Kaffeemaschinen nach Feierabend und am Wochenende wirklich abschalten.
- Selten genutzte Räume: Besprechungsräume nur heizen, wenn sie gebraucht werden. Smarte Thermostate mit Zeitsteuerung helfen.
- Homeoffice-Tage bündeln: Wenn an bestimmten Tagen ohnehin wenige im Büro sind, können diese Tage gemeinsam gelegt und einzelne Bereiche heruntergeregelt werden.
Was noch kommt
Neben der kurzfristigen Verordnung hat das Kabinett eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen beschlossen, die ab Oktober für zwei Jahre gelten soll. Sie braucht noch die Zustimmung des Bundesrats. Geplant sind unter anderem eine Prüfung von Gasheizungen, ein hydraulischer Abgleich in größeren Gebäuden und Pflichten für Unternehmen mit sehr hohem Energieverbrauch, wirtschaftliche Einsparmaßnahmen umzusetzen. Wir werden berichten, sobald die Details feststehen.
Checkliste für Ihren Betrieb
- Prüfen, ob Ihr Gebäude ganz oder teilweise als öffentliches Gebäude gilt (selten bei privaten Unternehmen)
- Heizungsregelung prüfen: Solltemperaturen, Nachtabsenkung, Wochenendbetrieb
- Entscheidung über die Raumtemperatur treffen und im Team kommunizieren
- Beleuchtete Werbeanlagen identifizieren und Zeitschaltung einstellen
- Im Einzelhandel: Tür-Regelung umsetzen, ggf. Türschließer prüfen
- Gefährdungsbeurteilung kurz um die neue Temperaturregelung ergänzen
- Heizlüfter und andere Stromfresser im Büro einsammeln
- Energieverbrauch ab September monatlich ablesen, um den Effekt zu sehen
Unsere Einschätzung
Die Verordnung ist für die meisten privaten Unternehmen weniger einschneidend, als manche Schlagzeile vermuten lässt. Verpflichtend sind vor allem die Regeln zu Werbeanlagen und Ladentüren. Die eigentliche Botschaft ist aber eine andere: Energiesparen ist in diesem Winter Teamarbeit und spart bares Geld. Wer jetzt Heizung, Beleuchtung und Gewohnheiten überprüft, profitiert doppelt, bei der Versorgungssicherheit und bei der nächsten Abrechnung.
Wir helfen Ihnen gerne
Die Mittelstandsoptimierer unterstützen Sie dabei, die neuen Regeln im Betrieb umzusetzen, Einsparpotenziale zu finden und Ihre Mitarbeitenden gut mitzunehmen. Mehr unter www.mittelstandsoptimierer.de oder telefonisch unter 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




