Homeoffice und Elektroprüfung: Wer haftet für die Geräte?


Seit einigen Jahren hat sich das Büro für viele Beschäftigte geteilt: ein paar Tage in der Firma, ein paar Tage zu Hause. Mit den Menschen sind auch die Geräte umgezogen. Notebooks, Monitore, Dockingstationen, Headsets und Mehrfachsteckdosen stehen in Arbeitszimmern, auf Küchentischen und in Gästezimmern. Bei der jährlichen Planung der Prüfungen fragen uns Kunden deshalb immer öfter: Was ist mit der Elektroprüfung im Homeoffice? Müssen wir die Geräte zu Hause prüfen lassen, und wer haftet, wenn etwas passiert?

Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice

Zuerst eine Begriffsklärung, die für die Antwort wichtig ist. Rechtlich unterscheidet man im Wesentlichen zwei Formen:

Form Merkmale Rechtlicher Rahmen
Telearbeitsplatz Vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich, mit vereinbarter Arbeitszeit und Ausstattung Arbeitsstättenverordnung gilt in Teilen, Arbeitsschutzgesetz vollständig
Mobiles Arbeiten Arbeiten mit dem Notebook mal zu Hause, mal unterwegs, ohne fest eingerichteten Arbeitsplatz Arbeitsschutzgesetz gilt, Arbeitsstättenverordnung nicht

Im Alltag wird beides „Homeoffice“ genannt. Für die Frage der Elektroprüfung ist der Unterschied aber zweitrangig, denn hier kommt es vor allem darauf an, wem das Gerät gehört und wer es bereitgestellt hat.

Elektroprüfung im Homeoffice: Was gilt für Firmengeräte?

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel, die er seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, in ordnungsgemäßem Zustand sind und regelmäßig geprüft werden. Diese Pflicht hängt nicht daran, ob das Gerät im Büro oder im Wohnzimmer steht. Ein Firmennotebook mit Netzteil, ein Firmenmonitor oder eine vom Betrieb gestellte Mehrfachsteckdose bleibt ein Betriebsmittel des Unternehmens, auch zu Hause.

Das heißt: Firmengeräte im Homeoffice gehören in das Prüfverzeichnis und müssen in den Intervallen geprüft werden, die der Betrieb in seiner Gefährdungsbeurteilung festgelegt hat.

Und private Geräte?

Schwieriger wird es bei Geräten, die den Beschäftigten selbst gehören: der eigene Monitor, die private Schreibtischlampe, die Steckdosenleiste aus dem Baumarkt. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht für die Elektroinstallation und die Privatgeräte in der Wohnung seiner Beschäftigten zuständig. Die Grenze verschwimmt aber, wenn er die Nutzung privater Geräte für die Arbeit ausdrücklich vorsieht oder sogar erwartet.

Unsere Empfehlung: Regeln Sie das klar in einer Vereinbarung zum Homeoffice. Entweder stellt der Betrieb alles, was für die Arbeit nötig ist, einschließlich Steckdosenleiste. Oder es wird festgehalten, dass private Geräte in der Verantwortung der Beschäftigten liegen. Rechtliche Einzelfragen zur Haftung sollten Sie dabei mit Ihrer Rechtsberatung klären.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, aber ein paar Punkte helfen bei der Einordnung:

  • Arbeitsunfälle: Seit 2021 ist im Sozialgesetzbuch ausdrücklich geregelt, dass der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice in gleichem Umfang gilt wie im Betrieb, soweit es um die versicherte Tätigkeit geht.
  • Defektes Firmengerät: Wenn ein ungeprüftes Firmengerät einen Schaden verursacht, wird schnell die Frage gestellt, ob der Betrieb seinen Prüfpflichten nachgekommen ist. Ein lückenloses Prüfprotokoll ist dann viel wert.
  • Sachschäden in der Wohnung: Hier kommen Versicherungen ins Spiel, etwa Hausrat- oder Betriebshaftpflicht. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, wie Homeoffice-Arbeitsplätze abgedeckt sind.

Wie organisiert man die Prüfung praktisch?

Niemand möchte mit Messgerät und Prüfaufklebern durch die Wohnungen der Belegschaft ziehen. Zum Glück gibt es einfachere Wege:

  1. Prüftag im Büro: Beschäftigte bringen ihre Firmengeräte an einem festgelegten Tag mit. Die Prüfung dauert pro Gerät meist nur wenige Minuten. Das ist bei hybriden Modellen die häufigste und einfachste Lösung.
  2. Prüfung beim Gerätetausch: Geräte, die ohnehin zurückkommen, etwa beim Notebook-Wechsel oder bei Reparaturen, werden direkt mitgeprüft.
  3. Einsenden: Bei Beschäftigten, die nur selten ins Büro kommen, können Netzteile und Kleingeräte auch zur Prüfung eingesandt und gegen geprüfte Ersatzgeräte getauscht werden.
  4. Sichtprüfung durch die Beschäftigten: Ergänzend zur Prüfung durch die Fachkraft sollten Beschäftigte unterwiesen werden, ihre Geräte regelmäßig auf sichtbare Schäden zu kontrollieren und Defekte sofort zu melden.

Welche Prüffristen sind sinnvoll?

Die Prüffristen legt der Betrieb auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Als Orientierung nennt die DGUV für ortsveränderliche Betriebsmittel einen Richtwert von sechs Monaten. Wird bei den Prüfungen nur eine sehr geringe Fehlerquote festgestellt, kann die Frist verlängert werden, für Büros und vergleichbare Bereiche auf bis zu zwei Jahre. Im Homeoffice sind die Bedingungen meist ähnlich wie im Büro. Notebooks und Netzteile, die täglich im Rucksack zwischen Wohnung und Firma pendeln, werden allerdings stärker beansprucht als ein Monitor, der fest auf dem Schreibtisch steht. Das darf sich in der Beurteilung widerspiegeln.

Checkliste für Ihren Betrieb

  • Liste aller Firmengeräte im Homeoffice mit Zuordnung zu den Beschäftigten
  • Geräte im Prüfverzeichnis erfasst, Prüffristen festgelegt
  • Prüftermine mit den Bürotagen abgestimmt
  • Vereinbarung zum Homeoffice regelt Firmengeräte und private Geräte
  • Gefährdungsbeurteilung um mobiles Arbeiten ergänzt
  • Unterweisung zu Sichtprüfung, Kabelführung und Mehrfachsteckdosen
  • Versicherungsschutz geklärt

Ein Tipp zum Schluss

Stellen Sie Ihren Beschäftigten eine geprüfte, hochwertige Steckdosenleiste mit ins Homeoffice. Sie kostet wenig, verhindert die berüchtigte Kette aus drei hintereinandergesteckten Mehrfachsteckdosen unter dem Schreibtisch und lässt sich beim nächsten Prüftag gleich mitprüfen.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten die Prüfung Ihrer Geräte im Büro und im Homeoffice unkompliziert organisieren? Elektro-Sorglos übernimmt die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3, plant Prüftage passend zu Ihren Bürotagen und liefert ein übersichtliches Prüfprotokoll für alle Geräte, egal wo sie stehen. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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