2025 klingt weit weg. Aber wer schon einmal einen Website-Relaunch oder einen neuen Onlineshop begleitet hat, weiß: Zweieinhalb Jahre sind schneller vorbei, als man denkt. Und genau dann, am 28. Juni 2025, wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wirksam. Es verpflichtet viele Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In diesem Beitrag erklären wir, wer betroffen ist, was „barrierefrei“ konkret bedeutet und warum es klug ist, das Thema schon bei der nächsten Website-Überarbeitung einzuplanen.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 um, den sogenannten European Accessibility Act. Der Bundestag hat das Gesetz 2021 beschlossen. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe nutzen können. Bisher galten verbindliche Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit in Deutschland vor allem für öffentliche Stellen. Mit dem BFSG kommen erstmals in größerem Umfang private Unternehmen hinzu.
Die Einzelheiten zu den Anforderungen regelt eine Verordnung zum Gesetz. Als technische Orientierung dienen die bekannten internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt nicht für alle Websites, sondern für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist vor allem dieser Punkt relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also alles, was Verbraucherinnen und Verbraucher online abschließen können.
| Angebot | Betroffen? |
|---|---|
| Onlineshop für Verbraucher | In der Regel ja |
| Online-Terminbuchung oder Bestellung mit Vertragsabschluss für Verbraucher | In vielen Fällen ja, Einzelfall prüfen |
| Bankdienstleistungen für Verbraucher, Telekommunikationsdienste, E-Books | Ja, eigene Kategorien im Gesetz |
| Reine Unternehmenswebsite ohne Vertragsabschluss | Nach überwiegender Einschätzung nicht unmittelbar |
| Reiner B2B-Shop | Grundsätzlich nicht, weil das Gesetz auf Verbraucher abzielt |
| Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten | Ausgenommen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme) |
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt für Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, die unter das Gesetz fallen, muss genauer hinschauen. Und Vorsicht bei der Einordnung: Ob eine Funktion auf Ihrer Website als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr gilt, ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel sollten Sie das prüfen lassen.
Was bedeutet „barrierefrei“ für eine Website?
Barrierefreiheit heißt, dass Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Das klingt abstrakt, wird aber schnell konkret:
- Tastaturbedienung: Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein, inklusive Warenkorb und Kasse.
- Screenreader: Blinde Menschen lassen sich Inhalte vorlesen. Dafür braucht es eine saubere Struktur mit Überschriften, beschriftete Formularfelder und Alternativtexte für Bilder.
- Kontraste: Hellgraue Schrift auf weißem Grund mag schick aussehen, ist für viele aber schlicht unlesbar.
- Skalierbarkeit: Die Seite muss auch bei starker Vergrößerung funktionieren.
- Verständliche Fehlermeldungen: „Ungültige Eingabe“ hilft niemandem. „Bitte geben Sie die Postleitzahl mit fünf Ziffern ein“ schon.
- Videos: Untertitel für Gehörlose, bei Bedarf Audiodeskription.
- Keine Zeitfallen: Formulare, die nach kurzer Zeit ablaufen, sind für viele Nutzer ein Hindernis.
Zusätzlich verlangt das Gesetz Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Warum Sie nicht bis 2025 warten sollten
Erstens: Barrierefreiheit nachträglich einzubauen, ist deutlich teurer, als sie bei einem Relaunch gleich mitzudenken. Viele Shopsysteme, Themes und Plugins sind nicht barrierefrei. Wer in den nächsten zwei Jahren ohnehin modernisiert, sollte das Thema in die Anforderungen schreiben.
Zweitens: Eine barrierefreie Website ist für alle besser. Klare Struktur, gute Kontraste und verständliche Formulare verbessern die Nutzerfreundlichkeit, senken Abbrüche im Bestellprozess und helfen erfahrungsgemäß auch bei der Suchmaschinenoptimierung.
Drittens: Ihre Zielgruppe wird älter. Viele Kundinnen und Kunden sehen schlechter oder haben Schwierigkeiten mit kleinen Bedienelementen, ohne sich als „Menschen mit Behinderung“ zu verstehen.
Hilft ein Barrierefreiheits-Plugin?
Es gibt Werkzeuge, die mit einem Skript und einem kleinen Symbol am Bildschirmrand versprechen, jede Website auf Knopfdruck barrierefrei zu machen. Seien Sie skeptisch. Solche Overlays können Schriftgrößen oder Kontraste anpassen, aber sie reparieren keine fehlenden Formularbeschriftungen, keine unlogische Seitenstruktur und keinen Bestellprozess, der sich mit der Tastatur nicht bedienen lässt. Fachleute und Verbände von Menschen mit Behinderungen kritisieren solche Lösungen seit Längerem, weil sie mitunter sogar neue Hürden schaffen. Barrierefreiheit entsteht im Code, im Design und in den Inhalten, nicht in einem nachträglich aufgesetzten Werkzeug.
Fahrplan bis 2025
| Zeitraum | Schritt |
|---|---|
| Jetzt | Prüfen, ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt |
| 2023 | Bestehende Website bzw. Shop auf Barrieren testen lassen, Maßnahmen priorisieren |
| Bei der nächsten Überarbeitung | Barrierefreiheit als feste Anforderung an Agentur, Theme und Shopsystem |
| 2024 | Umsetzung, Test mit echten Nutzern, Dokumentation |
| Bis 28. Juni 2025 | Abschluss, Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen |
Schnelltest für Ihre Website
- Können Sie Ihre Website nur mit der Tab-Taste vollständig bedienen und sehen Sie dabei immer, wo Sie gerade sind?
- Haben alle wichtigen Bilder einen sinnvollen Alternativtext?
- Sind alle Formularfelder beschriftet, nicht nur mit grauem Platzhaltertext?
- Ist der Text bei 200 Prozent Zoom noch lesbar, ohne dass Inhalte verschwinden?
- Haben Ihre Videos Untertitel?
Wenn Sie bei mehr als einer Frage zögern, haben Sie Arbeit vor sich. Aber eben auch noch Zeit.
Wir helfen Ihnen gerne
Das Marketing- und Web-Team der Mittelstandsoptimierer prüft Ihre Website und Ihren Onlineshop auf Barrieren, berät Sie zur Einordnung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und plant die Umsetzung, am besten gleich beim nächsten Relaunch. Mehr unter www.mittelstandsoptimierer.de oder telefonisch unter 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




