Ein Luftbild vom neuen Firmengebäude für die Website, ein Video vom Baufortschritt, der Blick aufs Dach nach dem letzten Sturm: Drohnen sind für viele Unternehmen ein nützliches Werkzeug geworden, besonders im Marketing. Doch bevor die Drohne abhebt, stellt sich die Frage: Welche Nachweise braucht man? Reicht der „kleine“ Kompetenznachweis A1/A3, oder ist der Drohnenführerschein A2 nötig? Wir geben einen Überblick über die Regeln, wie sie heute gelten, und zeigen, worauf es in der Praxis ankommt.
Die Grundlage: EU-Drohnenverordnung
Seit Anfang 2021 gelten in Deutschland die einheitlichen europäischen Regeln für unbemannte Fluggeräte. Sie unterscheiden nicht danach, ob privat oder gewerblich geflogen wird, sondern nach dem Risiko des Flugs. Für die meisten Marketing-Aufnahmen ist die sogenannte offene Kategorie maßgeblich. Sie ist in drei Unterkategorien eingeteilt:
| Unterkategorie | Grundidee | Typische Drohnen |
|---|---|---|
| A1 | Fliegen in der Nähe unbeteiligter Personen, je nach Drohnenklasse auch kurzes Überfliegen, aber nie über Menschenansammlungen | Sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm sowie Drohnen mit Klassenkennzeichnung C0 oder C1 |
| A2 | Fliegen in der Nähe unbeteiligter Personen mit Sicherheitsabstand | Drohnen mit Klassenkennzeichnung C2 |
| A3 | Fliegen weit entfernt von Menschen und Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten | Schwerere Drohnen bis 25 Kilogramm, Klassen C2 bis C4 oder ältere Modelle ohne Kennzeichnung |
Die maximale Flughöhe liegt in der offenen Kategorie grundsätzlich bei 120 Metern, und die Drohne muss in Sichtweite bleiben. Seit Anfang 2024 ist die Übergangszeit für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung abgelaufen. Ältere Modelle dürfen nur noch eingeschränkt fliegen: unter 250 Gramm in A1, darüber nur noch in A3.
Kompetenznachweis A1/A3 und Drohnenführerschein A2 im Vergleich
Der Kompetenznachweis A1/A3
Das ist der Einstieg. Nach einem Online-Training wird ein Online-Test beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt. Der Nachweis ist Pflicht, sobald Drohnen ab 250 Gramm oder mit Klassenkennzeichnung C1 und höher in A1 oder A3 geflogen werden. Für sehr leichte Drohnen unter 250 Gramm beziehungsweise der Klasse C0 schreiben die EU-Regeln keinen Kompetenznachweis vor, es genügt das Studium der Bedienungsanleitung. Wir empfehlen den Nachweis trotzdem: Der Online-Kurs ist überschaubar, und wer die Regeln kennt, fliegt deutlich entspannter. Gerade im Unternehmen, wo verschiedene Personen die Drohne nutzen, schafft das einen gemeinsamen Mindeststandard.
Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Der Drohnenführerschein A2 baut auf dem Kompetenznachweis auf. Zusätzlich sind ein selbst durchgeführtes praktisches Training und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erforderlich. Inhalte sind unter anderem Meteorologie, Flugleistung der Drohne und technische und betriebliche Maßnahmen zur Risikominderung.
Mit A2 dürfen Sie eine Drohne der Klasse C2 näher an unbeteiligte Personen heranführen: in der Regel mit 30 Metern horizontalem Abstand, im Langsamflugmodus mit 5 Metern. Das macht vor allem Aufnahmen in bebauter Umgebung praktikabler.
Beide Nachweise gelten fünf Jahre. Das Mindestalter für Fernpiloten liegt in Deutschland bei 16 Jahren.
Welcher Nachweis passt für Ihre Luftaufnahmen?
- Luftbild vom Firmengelände am Stadtrand, kleine Drohne unter 250 Gramm: Kompetenznachweis A1/A3 reicht in vielen Fällen, die Drohne muss registriert sein.
- Aufnahmen in einem Gewerbegebiet mit Passanten, mittelgroße Kameradrohne mit C2-Kennzeichnung: Hier ist der Drohnenführerschein A2 sinnvoll oder nötig.
- Flug über Menschenansammlungen, etwa beim Firmenfest: In der offenen Kategorie nicht erlaubt. Hier geht es nur in der speziellen Kategorie mit Betriebsgenehmigung.
- Dachinspektion mitten in der Innenstadt: Hängt stark vom Ort ab. Unbedingt Geozonen prüfen und gegebenenfalls einen erfahrenen Dienstleister beauftragen.
Weitere Pflichten für Unternehmen
- Registrierung: Wer eine Drohne ab 250 Gramm oder mit Kamera betreibt, muss sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Die Registrierungsnummer, die e-ID, gehört gut sichtbar auf die Drohne.
- Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für die Drohne ist in Deutschland Pflicht. Die normale Betriebshaftpflicht deckt Drohnen oft nicht automatisch ab, fragen Sie nach.
- Geozonen: Flughäfen, Industrieanlagen, Behördengebäude, Naturschutzgebiete und Wohngrundstücke unterliegen besonderen Einschränkungen. Die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) zeigt die Geozonen auf einer Karte. Gerade im Rhein-Main-Gebiet mit dem Frankfurter Flughafen und mehreren Landeplätzen lohnt der Blick vor jedem Flug.
- Datenschutz: Sind auf den Aufnahmen Personen, Kennzeichen oder Nachbargrundstücke erkennbar, gilt die DSGVO. Planen Sie Perspektiven so, dass möglichst nur Ihr eigenes Gelände zu sehen ist, und informieren Sie Mitarbeitende vorher.
Unsere Checkliste vor dem Flug
- Passender Nachweis (A1/A3 oder A2) vorhanden und gültig?
- Betreiber registriert, e-ID auf der Drohne?
- Versicherung aktiv?
- Geozonen auf der dipul-Karte geprüft, nötige Genehmigungen eingeholt?
- Wetter und Wind passend, Akkus geladen?
- Startplatz gesichert, Abstand zu Personen eingeplant?
- Mitarbeitende und ggf. Nachbarn informiert?
Selbst fliegen oder fliegen lassen?
Für regelmäßige, einfache Aufnahmen kann es sich lohnen, eine eigene Drohne anzuschaffen und eine Person im Team schulen zu lassen. Für ein einzelnes Imagevideo oder komplexe Aufnahmen in der Stadt ist ein erfahrener Dienstleister meist die bessere Wahl, auch weil gute Luftbilder mehr als nur Technik brauchen: Licht, Perspektive, Schnitt und eine Idee, was das Bild eigentlich erzählen soll.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten Ihr Unternehmen aus der Vogelperspektive zeigen, auf der Website, in sozialen Medien oder im Imagefilm? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer plant Luftaufnahmen und Videos, klärt die Rahmenbedingungen und sorgt dafür, dass die Bilder am Ende auch dort wirken, wo sie gebraucht werden. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




