Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Bis dahin sind es noch gut zehn Wochen. In Gesprächen mit Kunden merken wir immer wieder: Viele Betreiber wissen gar nicht, ob ihre Seite betroffen ist, und noch weniger, wie gut oder schlecht sie dasteht. Deshalb gibt es heute keinen langen Gesetzestext, sondern einen praktischen BFSG-Website-Check, den Sie in einer halben Stunde selbst durchführen können.
Erst die Frage: Ist Ihre Website überhaupt betroffen?
Das BFSG gilt nicht für jede Website. Es erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen, unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Vereinfacht:
| Art der Website | Einschätzung |
|---|---|
| Onlineshop, der an Privatkunden verkauft | In der Regel betroffen |
| Online-Terminbuchung oder Buchung von Leistungen mit Vertragsschluss für Verbraucher | Häufig betroffen, Einzelfall prüfen |
| Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, E-Books, Telekommunikation | Eigene Regelungen, betroffen |
| Reine Informations- oder Visitenkartenseite ohne Vertragsschluss | In der Regel nicht betroffen |
| Reiner B2B-Shop, der nur an Unternehmen verkauft | In der Regel nicht betroffen |
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Zweifel lassen Sie die Betroffenheit rechtlich prüfen. Und auch wenn Sie nicht betroffen sind: Eine zugängliche Website ist für alle Besucher angenehmer und wird von Suchmaschinen besser verstanden.
Der BFSG-Website-Check in 30 Minuten
Für den Selbsttest brauchen Sie keine Spezialkenntnisse, nur Ihren Browser und etwas Geduld. Nehmen Sie sich die wichtigsten Seiten vor: Startseite, eine typische Inhaltsseite, ein Formular und, falls vorhanden, den Bestell- oder Buchungsprozess.
Test 1: Nur mit der Tastatur (10 Minuten)
Legen Sie die Maus zur Seite. Navigieren Sie mit der Tabulatortaste vorwärts, mit Umschalt+Tab rückwärts, mit Enter und Leertaste lösen Sie Aktionen aus.
- Sehen Sie jederzeit, wo Sie sich gerade befinden?
- Erreichen Sie alle Menüpunkte, auch Untermenüs?
- Lässt sich der Cookie-Banner mit der Tastatur bedienen und schließen?
- Können Sie ein Formular ausfüllen und absenden?
- Bleiben Sie irgendwo hängen und kommen nicht mehr heraus?
Test 2: Zoom (5 Minuten)
Vergrößern Sie die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Ist noch alles lesbar und bedienbar, ohne dass Texte abgeschnitten werden oder sich überlagern?
Test 3: Kontraste und Farben (5 Minuten)
Schauen Sie sich Texte, Schaltflächen und Links an. Ist hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund dabei? Werden Pflichtfelder oder Fehler nur durch Farbe markiert? Für eine genaue Messung gibt es kostenlose Kontrastprüfer, der Richtwert für normalen Text liegt bei einem Verhältnis von 4,5:1.
Test 4: Bilder und Medien (5 Minuten)
Haben informative Bilder einen Alternativtext? Haben Videos Untertitel? Gibt es Grafiken mit Text, die eine Vorlesesoftware nicht erfassen kann?
Test 5: Automatischer Schnelltest (5 Minuten)
Kostenlose Prüfwerkzeuge, etwa als Browser-Erweiterung oder in den Entwicklerwerkzeugen gängiger Browser, finden typische technische Fehler wie fehlende Alternativtexte, leere Links oder Formularfelder ohne Beschriftung. Wichtig zu wissen: Automatische Tests erkennen nur einen Teil der Probleme. Ein grünes Ergebnis heißt nicht, dass die Seite barrierefrei ist.
Bonus: Kurz mit dem Screenreader hören
Wer noch zehn Minuten übrig hat, sollte einmal hören, wie die eigene Website für blinde Menschen klingt. Auf Windows-Rechnern gibt es mit NVDA einen kostenlosen Screenreader, auf Mac und iPhone ist VoiceOver bereits eingebaut. Lassen Sie sich die Startseite vorlesen und springen Sie mit den Tastenkürzeln von Überschrift zu Überschrift. Werden Schaltflächen verständlich benannt, oder hören Sie nur „Schaltfläche, Schaltfläche, Link“? Ergibt die Reihenfolge Sinn? Die Erfahrung ist ungewohnt, öffnet aber erfahrungsgemäß die Augen.
So werten Sie das Ergebnis aus
- Kaum Auffälligkeiten: Gute Basis. Lassen Sie trotzdem einmal mit Screenreader prüfen und erstellen Sie die nötige Erklärung zur Barrierefreiheit.
- Einzelne Probleme: Typischerweise Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Cookie-Banner. Das lässt sich meist im bestehenden System beheben.
- Viele grundlegende Probleme: Wenn Menü und Formulare nicht per Tastatur nutzbar sind oder die Seite beim Zoomen zerfällt, steckt das Problem oft im Theme oder im Baukasten. Dann ist eine größere Überarbeitung nötig.
Was in zehn Wochen noch realistisch ist
Ehrlich gesagt: Eine komplett neue Website bis Ende Juni ist sportlich. Was aber gut machbar ist:
- Den Kaufprozess bzw. die Buchungsstrecke priorisieren und dort die gröbsten Hürden beseitigen.
- Cookie-Banner, Kontaktformular und Navigation per Tastatur bedienbar machen.
- Kontraste anpassen und fehlende Alternativtexte ergänzen.
- Die Informationen zur Barrierefreiheit erstellen und veröffentlichen.
- Einen Plan für die übrigen Punkte festhalten, mit Terminen.
Der Maßstab für die technische Umsetzung sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA, über die europäische Norm EN 301 549. Wer ohnehin überarbeitet, kann sich auch an der neueren Version WCAG 2.2 orientieren, die im Herbst 2023 erschienen ist und einige zusätzliche Kriterien enthält.
Barrierefreiheit bleibt eine Daueraufgabe
Ein Punkt, der gerne vergessen wird: Eine Website ist nie fertig. Jede neue Seite, jedes neue Produkt, jeder Blogbeitrag kann neue Barrieren schaffen, etwa ein Bild ohne Alternativtext oder eine Tabelle als Grafik. Sorgen Sie deshalb dafür, dass alle, die Inhalte einpflegen, die Grundregeln kennen. Eine kurze interne Anleitung mit den wichtigsten Punkten und ein Prüftermin zweimal im Jahr helfen, das erreichte Niveau zu halten.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie haben den Selbsttest gemacht und sind unsicher, wie es weitergeht? Oder Sie möchten gleich eine fundierte Prüfung? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer prüft Ihre Website manuell und mit Werkzeugen, priorisiert die Maßnahmen bis zum Stichtag und setzt sie um. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




