Antigen-Schnelltests gelten als ein Baustein, um Betriebe trotz Pandemie offen zu halten. Immer mehr Unternehmen überlegen deshalb, ihren Mitarbeitern regelmäßige Tests anzubieten. Doch wer Schnelltests im Betrieb einführen will, merkt schnell: Der Test selbst dauert 15 Minuten, die Organisation drumherum ist das eigentliche Projekt. Wir betrachten das Thema so, wie wir es aus dem Qualitätsmanagement kennen: als Prozess mit klaren Zuständigkeiten, Abläufen und Nachweisen.
Der Stand heute, Mitte Februar 2021
- Eine Pflicht für Unternehmen, Schnelltests anzubieten, gibt es derzeit nicht. Die Tests sind ein freiwilliges Angebot.
- Die verfügbaren Antigen-Schnelltests sind für die Anwendung durch geschultes Personal vorgesehen. Der Abstrich wird von einer eingewiesenen Person durchgeführt.
- Selbsttests für Laien sind in Deutschland bislang nicht zugelassen. Erste Zulassungen werden erwartet, ein Termin steht aber noch nicht fest.
- Ein positives Schnelltest-Ergebnis ist ein Verdachtsfall und muss mit einem PCR-Test bestätigt werden.
Die Lage ändert sich gerade schnell. Prüfen Sie vor dem Start, was in Ihrem Bundesland aktuell gilt, und stimmen Sie sich mit Ihrem Betriebsarzt ab.
Schnelltests im Betrieb als Prozess denken
Im Qualitätsmanagement beschreibt man einen Prozess über Eingaben, Tätigkeiten, Ergebnisse, Verantwortliche und Nachweise. Übertragen auf Schnelltests sieht das so aus:
| Element | Fragestellung | Beispiel |
|---|---|---|
| Ziel | Was wollen wir erreichen? | Infektionen früh erkennen, Ausbrüche im Betrieb verhindern |
| Verantwortung | Wer ist zuständig? | Prozessverantwortliche Person in der Personalabteilung, fachlich der Betriebsarzt |
| Ressourcen | Was brauchen wir? | Tests, Schutzausrüstung, Raum, geschultes Personal |
| Ablauf | Wie läuft ein Test ab? | Termin, Abstrich, Wartezeit, Ergebnis, Mitteilung |
| Nachweis | Was dokumentieren wir? | Anzahl Tests, Chargen, Schulungsnachweise; Ergebnisse nur soweit nötig |
| Abweichung | Was passiert, wenn etwas schiefgeht? | Vorgehen bei positivem Ergebnis, bei fehlenden Tests, bei Ausfall des Personals |
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Information: Mitarbeiter erfahren, warum getestet wird, dass die Teilnahme freiwillig ist und was mit den Daten passiert.
- Terminplanung: Feste Testfenster, etwa montags und donnerstags vor Schichtbeginn. Kurze Zeitslots verhindern Wartegruppen vor dem Testraum.
- Testdurchführung: Durch den Betriebsarzt, medizinisches Personal oder geschulte Mitarbeiter. Schutzausrüstung tragen, Raum gut lüften, Hygieneregeln einhalten.
- Wartezeit: Die rund 15 Minuten Auswertungszeit nicht im Gruppenraum verbringen lassen. Mitarbeiter können an ihren Arbeitsplatz gehen und werden informiert.
- Ergebnis: Negatives Ergebnis kurz mitteilen. Positives Ergebnis diskret und persönlich, nicht vor Kollegen.
- Bei positivem Ergebnis: Der Mitarbeiter geht nach Hause, meidet Kontakte und lässt einen PCR-Test machen. Das weitere Vorgehen, auch mögliche Meldewege an das Gesundheitsamt, klären Sie vorab mit Betriebsarzt und Gesundheitsamt.
- Entsorgung: Gebrauchte Tests und Schutzausrüstung sicher entsorgen.
Wer darf testen?
Da die Tests derzeit von geschultem Personal durchgeführt werden müssen, ist die erste Anlaufstelle der Betriebsarzt. Größere Unternehmen schulen eigene Mitarbeiter, etwa aus dem Kreis der Ersthelfer, unter ärztlicher Anleitung. Kleinere Betriebe können auch mit Dienstleistern zusammenarbeiten, die das Testen übernehmen. Wichtig ist, dass die Schulung dokumentiert wird und die Anleitung des Herstellers genau eingehalten wird. Ein schlecht genommener Abstrich liefert ein falsch-negatives Ergebnis und damit eine trügerische Sicherheit.
Wie oft testen?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es nicht. Die Häufigkeit hängt davon ab, wie viele Kontakte im Betrieb entstehen, wie hoch das Infektionsgeschehen in der Region ist und wie viele Tests Sie beschaffen können. Viele Unternehmen, die bereits testen, bieten ein bis zwei Tests pro Woche an. Besonders sinnvoll sind Tests für Mitarbeiter mit vielen Kontakten, etwa im Kundendienst, in der Montage beim Kunden oder in Bereichen, in denen Abstand schwer einzuhalten ist. Wichtig: Ein negativer Schnelltest ist eine Momentaufnahme. Er ersetzt keine Masken, keinen Abstand und kein Lüften.
Datenschutz: Gesundheitsdaten sind besonders geschützt
Testergebnisse sind Gesundheitsdaten im Sinne von Artikel 9 der DSGVO. Das bedeutet:
- So wenig wie möglich dokumentieren. Für die Statistik reicht oft die Zahl der durchgeführten Tests.
- Ergebnisse nicht in der Personalakte ablegen und nur den Personen zugänglich machen, die sie wirklich brauchen.
- Löschfristen festlegen.
- Mitarbeiter transparent informieren, gegebenenfalls Betriebsrat beteiligen.
Checkliste vor dem Start
- Betriebsarzt eingebunden
- Bezugsweg und Vorrat an Tests geklärt
- Testpersonal geschult und Schulung dokumentiert
- Raum mit guter Lüftung und kurzen Wegen festgelegt
- Schutzausrüstung vorhanden
- Ablauf bei positivem Ergebnis schriftlich festgelegt
- Datenschutzinformation für Mitarbeiter erstellt
- Termine und Zeitfenster kommuniziert
- Prozessbeschreibung in Ihr Managementsystem aufgenommen
Kosten und Aufwand realistisch einschätzen
Neben den Tests selbst fallen Kosten für Schutzausrüstung, Schulung und vor allem Arbeitszeit an: für das Testpersonal ebenso wie für die getesteten Mitarbeiter. Planen Sie diesen Aufwand ehrlich ein und rechnen Sie ihn gegen den möglichen Ausfall ganzer Teams durch Quarantäne. In vielen Betrieben fällt die Rechnung klar zugunsten der Tests aus.
Unsere Erfahrung aus dem QM
Unternehmen mit einem gelebten Qualitätsmanagement tun sich bei solchen Aufgaben spürbar leichter. Sie sind es gewohnt, Abläufe zu beschreiben, Zuständigkeiten festzulegen und nach ein paar Wochen nachzusteuern. Schnelltests sind dafür ein gutes Beispiel: Starten Sie mit einem schlanken Ablauf, sammeln Sie Erfahrungen und verbessern Sie nach zwei Wochen. Der PDCA-Zyklus funktioniert auch in der Pandemie.
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