Die Kaffeemaschine aus dem Jahr 1998, die Mehrfachsteckdose hinter der Theke, an der Kühlschrank, Zapfanlage und Lichterkette hängen, und das Verlängerungskabel, das seit dem letzten Sommerfest im Geräteschuppen liegt: In vielen Vereinsheimen und Gemeindehäusern sieht es elektrisch aus wie in einer Zeitkapsel. Das ist sympathisch, solange nichts passiert. Mit dem Beginn der Adventsfeiern und Weihnachtsmärkte bekommen wir regelmäßig die Frage: Brauchen wir als Verein eigentlich eine Elektroprüfung? Die Antwort ist etwas komplizierter als bei einer Firma, aber am Ende ziemlich eindeutig.
Gilt die Elektroprüfung auch für den Verein?
Bei Unternehmen ist die Lage klar: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und die Betriebssicherheitsverordnung verpflichten Arbeitgeber, elektrische Anlagen und Geräte in angemessenen Abständen prüfen zu lassen. Bei Vereinen und Kirchengemeinden hängt die formale Pflicht davon ab, ob es Beschäftigte gibt, etwa eine Reinigungskraft, einen Platzwart auf Minijob-Basis oder hauptamtliche Mitarbeitende, und wie der Versicherungsschutz für Ehrenamtliche geregelt ist. Sobald Beschäftigte im Spiel sind, gelten die Arbeitsschutzpflichten auch für den Verein.
Unabhängig davon gibt es zwei Gründe, die für jeden Verein gelten:
- Verkehrssicherungspflicht: Wer ein Gebäude für Mitglieder, Gäste und Kinder öffnet, muss dafür sorgen, dass von den Einrichtungen keine vermeidbare Gefahr ausgeht. Kommt es zu einem Unfall oder Brand, wird gefragt, ob der Vorstand das Nötige getan hat.
- Versicherung: Gebäude- und Haftpflichtversicherer fragen nach einem Schaden gern nach dem Zustand der Elektrik. Ein aktuelles Prüfprotokoll ist dann viel wert.
Unsere ehrliche Empfehlung lautet deshalb: Behandeln Sie das Vereinsheim so, als wäre es ein kleiner Betrieb. Der Aufwand ist überschaubar, und der Vorstand schläft ruhiger.
Was geprüft werden sollte
Die feste Installation
Dazu gehören Verteilung, Leitungen, Steckdosen, Beleuchtung und fest angeschlossene Geräte wie Herd, Durchlauferhitzer oder Lüftung. Für ortsfeste Anlagen nennt die DGUV Vorschrift 3 als Richtwert eine Prüfung alle vier Jahre. Für Räume mit besonderer Beanspruchung, etwa Feuchträume oder Küchen mit hoher Belastung, kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein.
Ortsveränderliche Geräte
Das ist alles mit Stecker: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank, Spülmaschine mit Stecker, Musikanlage, Beamer, Staubsauger, Verlängerungskabel, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen. Die Richtwerte liegen je nach Beanspruchung zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Im ruhigen Gemeindehaus reicht oft ein längerer Abstand, im Sportheim mit intensiver Nutzung eher ein kürzerer.
Fehlerstrom-Schutzschalter
Der FI-Schalter ist der wichtigste Lebensretter in der Elektroinstallation. Seine Prüftaste sollte regelmäßig gedrückt werden, in vielen Betrieben halbjährlich. Ein Kalendereintrag für den Hausmeister oder das Vorstandsmitglied mit dem Schlüssel genügt.
Wie läuft so eine Prüfung ab?
Bei den Geräten folgt auf eine Sichtprüfung die Messung mit einem Prüfgerät, danach bekommt jedes Gerät eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Bei einem Vereinsheim mit überschaubarem Bestand ist das meist an einem Vormittag erledigt. Planen Sie den Termin so, dass alle Räume zugänglich sind und die Geräte kurz vom Netz dürfen, also nicht gerade am Tag der Jahreshauptversammlung.
Die typischen Problemzonen im Vereinsheim
| Ort | Typisches Risiko | Was hilft |
|---|---|---|
| Küche und Theke | Viele Geräte an wenigen Steckdosen, Feuchtigkeit | Lasten verteilen, Geräte prüfen, keine Steckdosenleisten hintereinander |
| Geräteschuppen | Beschädigte Kabel, Nagetiere, Feuchtigkeit | Kabel vor jedem Einsatz ansehen, defekte sofort aussortieren |
| Festzelt und Außenbereich | Provisorische Verkabelung, Regen, Stolperfallen | Nur geeignete Außenkabel, Anschluss über FI-geschützte Steckdosen |
| Weihnachtsdekoration | Alte Lichterketten, Dauerbetrieb, brennbares Material | Geprüfte Lichterketten, Zeitschaltuhr, Abstand zu Deko |
| Spenden-Geräte | „Der Kühlschrank von Oma geht doch noch“ | Vor dem ersten Einsatz prüfen lassen |
So organisieren Sie die Elektroprüfung im Verein
- Verantwortlichen benennen: Ein Vorstandsmitglied hat das Thema auf dem Zettel. Das muss kein Elektriker sein, aber jemand, der Termine und Unterlagen im Blick behält.
- Bestandsliste anlegen: Welche Geräte gibt es, wo stehen sie, wem gehören sie? Private Geräte von Mitgliedern gehören idealerweise nicht dauerhaft ins Vereinsheim.
- Prüfung beauftragen: Die Prüfung muss von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung durchgeführt werden. Gut gemeinte Sichtprüfungen durch Laien sind wichtig, ersetzen die Messung aber nicht.
- Mängel beheben: Was durchfällt, wird repariert oder entsorgt. Konsequent, auch beim Lieblingsgerät des Ehrenvorsitzenden.
- Protokolle aufbewahren: Prüfprotokolle und Rechnungen gehören in den Vereinsordner, nicht in die private Schublade des Kassierers.
- Fristen eintragen: Der nächste Prüftermin kommt in den Vereinskalender, damit er den nächsten Vorstandswechsel übersteht.
Tipps für Feste und Veranstaltungen
Gerade bei Weihnachtsmarkt, Straßenfest oder Fastnachtsveranstaltung werden Geräte mitgebracht, Kabel quer über den Hof gelegt und Heizstrahler an Steckdosen gehängt, die dafür nie gedacht waren. Einige einfache Regeln helfen:
- Kabeltrommeln immer vollständig abrollen, sonst können sie sich gefährlich erhitzen.
- Für draußen nur Kabel und Verteiler verwenden, die für den Außeneinsatz geeignet sind.
- Heizgeräte, Fritteusen und Glühweinkocher nicht an dieselbe Mehrfachsteckdose hängen.
- Mitgebrachte Geräte von Ausstellern vor dem Anschluss kurz ansehen: Kabel, Stecker, Gehäuse.
- Eine Person benennen, die weiß, wo der Sicherungskasten ist, und einen Schlüssel dafür hat.
Fazit
Eine Elektroprüfung im Verein ist kein Bürokratie-Monster, sondern eine Routine, die sich mit etwas Organisation gut in den Vereinsalltag einbauen lässt. Wer einmal eine Bestandsliste angelegt und einen festen Prüfrhythmus eingeführt hat, muss sich danach nur noch an die Termine halten. Und wenn beim nächsten Adventskaffee die alte Kaffeemaschine doch in Rente geht, ist das vielleicht auch ein Grund zum Feiern.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten Ihr Vereinsheim oder Gemeindehaus prüfen lassen und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Elektro-Sorglos prüft elektrische Anlagen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3, erstellt nachvollziehbare Protokolle und erinnert Sie an die nächsten Termine. Rufen Sie uns an unter 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




