Cookie-Banner richtig gestalten: Was Gerichte verlangen


Kaum eine Website kommt heute ohne Cookie-Banner aus, und kaum ein Thema nervt Besucher und Betreiber gleichermaßen. Trotzdem ist es keine gute Idee, das Banner irgendwie zu gestalten. Gerichte und Aufsichtsbehörden haben in den letzten zwei Jahren ziemlich klare Vorgaben gemacht, und der Bundestag hat im Mai ein neues Gesetz beschlossen, das die Regeln in Deutschland ausdrücklich festschreibt. Wie ein rechtskonformes Cookie-Banner aussieht und welche Fehler Sie vermeiden sollten, zeigen wir hier.

Was die Gerichte gesagt haben

EuGH, Oktober 2019 („Planet49“)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass für das Setzen von Cookies, die nicht technisch notwendig sind, eine aktive Einwilligung erforderlich ist. Ein vorausgewähltes Häkchen, das der Nutzer abwählen müsste, reicht nicht. Außerdem muss der Nutzer informiert werden, wie lange Cookies gespeichert werden und ob Dritte darauf zugreifen können.

BGH, Mai 2020 („Cookie-Einwilligung II“)

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil auf Deutschland übertragen: Für Cookies zu Werbe- und Analysezwecken braucht es eine Einwilligung. Die bisherige Praxis, sich auf ein Widerspruchsrecht zu stützen, ist damit vom Tisch.

Aufsichtsbehörden

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben bereits 2019 eine Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht. Darin wird unter anderem klargestellt, dass das bloße Weitersurfen keine Einwilligung ist und dass die Ablehnung genauso einfach sein muss wie die Zustimmung.

Neu: Das TTDSG

Der Bundestag hat im Mai 2021 das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) beschlossen. Der Bundesrat muss sich noch damit befassen, das Gesetz soll am 1. Dezember 2021 in Kraft treten. Es regelt erstmals ausdrücklich im deutschen Recht: Das Speichern von Informationen auf dem Endgerät des Nutzers und der Zugriff darauf sind nur mit Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind unbedingt erforderlich, damit der vom Nutzer gewünschte Dienst funktioniert. Inhaltlich bestätigt das die Rechtsprechung, schafft aber Klarheit, auf die viele gewartet haben.

Cookie-Banner rechtskonform: Die Anforderungen

Anforderung So geht es richtig So nicht
Aktive Einwilligung Nutzer klickt aktiv auf „Akzeptieren“ „Mit der Nutzung der Seite stimmen Sie zu“
Keine Vorauswahl Optionale Kategorien sind abgewählt Alle Häkchen schon gesetzt
Gleichwertige Ablehnung „Ablehnen“ auf erster Ebene, gleich gut sichtbar Ablehnen nur über „Einstellungen“ und drei Klicks
Vorher nichts laden Tracking startet erst nach Einwilligung Analyse-Skripte laufen schon beim Seitenaufruf
Transparenz Zwecke, Anbieter, Speicherdauer verständlich erklärt „Wir nutzen Cookies für ein besseres Erlebnis“
Widerruf Einstellungen jederzeit wieder aufrufbar, etwa über einen Link im Footer einmal geklickt, nie wieder änderbar
Impressum und Datenschutz erreichbar Links bleiben trotz Banner anklickbar Banner verdeckt alles

Dark Patterns: Die beliebtesten Tricks

Viele Banner sind so gestaltet, dass Besucher möglichst schnell auf „Alle akzeptieren“ klicken. Ein großer grüner Knopf neben einem kleinen grauen Textlink, verwirrende Doppelverneinungen, endlose Listen von Partnern mit einzeln anzuklickenden Schaltern. Solche Gestaltungen werden als Dark Patterns bezeichnet und stehen im Fokus von Behörden und Verbraucherschützern. Die Datenschutzorganisation noyb hat Ende Mai angekündigt, gegen hunderte Websites mit irreführenden Bannern vorzugehen, und den Betreibern zunächst eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Das Thema wird uns also noch eine Weile beschäftigen.

Brauche ich überhaupt ein Cookie-Banner?

Nicht unbedingt. Ein Banner ist nur nötig, wenn Sie einwilligungspflichtige Dienste einsetzen. Das sind typischerweise:

  • Webanalyse-Dienste, die Nutzerprofile erstellen oder Daten an Dritte weitergeben,
  • Werbe- und Remarketing-Pixel,
  • eingebettete Videos, Karten oder Social-Media-Inhalte von Drittanbietern,
  • extern geladene Schriftarten oder Chat-Widgets, je nach Ausgestaltung.

Technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb, die Spracheinstellung oder das Speichern der Cookie-Entscheidung selbst, brauchen keine Einwilligung. Wer auf Tracking verzichtet oder eine datensparsame Analyse-Lösung einsetzt, die auf dem eigenen Server läuft und keine Profile bildet, kann sich das Banner unter Umständen ganz sparen. Das ist nicht nur rechtlich entspannter, sondern auch für Besucher angenehmer.

Schritt für Schritt zum sauberen Banner

  1. Bestandsaufnahme: Welche Cookies und Dienste lädt Ihre Website tatsächlich? Browser-Entwicklerwerkzeuge oder Scan-Dienste helfen dabei.
  2. Ausmisten: Brauchen Sie wirklich alle diese Dienste? Jedes entfernte Tool ist ein Problem weniger.
  3. Consent-Tool wählen: Ein Einwilligungsverwaltungstool, das Dienste erst nach Zustimmung lädt und die Einwilligungen nachweisbar speichert.
  4. Gestalten: Akzeptieren und Ablehnen gleichwertig, verständliche Texte, Einstellungen jederzeit wieder erreichbar.
  5. Testen: Laden Sie die Seite in einem frischen Browserfenster, lehnen Sie ab und prüfen Sie, ob wirklich keine Tracking-Dienste mehr geladen werden.
  6. Datenschutzerklärung anpassen: Alle eingesetzten Dienste beschreiben.

Was ist mit Abmahnungen?

Viele Betreiber fragen uns, ob ihnen wegen eines fehlerhaften Banners eine Abmahnung droht. Ganz ausschließen lässt sich das nie, Verbraucherschutzverbände haben bereits gegen Website-Betreiber geklagt. Häufiger sind aber Beschwerden von Nutzern bei der Aufsichtsbehörde, die dann ein Verfahren einleitet. Beides lässt sich mit einem sauberen Banner vermeiden.

Unsere Einschätzung

Ein Cookie-Banner ist kein Selbstzweck. Es ist das sichtbare Ergebnis der Entscheidung, welche Dienste Sie auf Ihrer Website einsetzen. Wer bewusst auswählt und ehrlich informiert, braucht keine Tricks und keine Angst vor Abmahnungen oder Beschwerden. Und weniger Skripte machen Ihre Seite ganz nebenbei auch schneller.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie sind unsicher, ob Ihr Cookie-Banner den Anforderungen entspricht? Das Datenschutz-Team der Mittelstandsoptimierer prüft Ihre Website, räumt mit Ihnen die eingesetzten Dienste auf und richtet ein rechtskonformes Cookie-Banner ein. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

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