Negative Google-Bewertungen: Richtig reagieren


Es ist Montagmorgen, Sie öffnen das Google-Unternehmensprofil und da steht sie: eine Ein-Sterne-Bewertung. „Unfreundlich, unpünktlich, nie wieder.“ Der erste Impuls: sofort antworten und richtigstellen, am liebsten in Großbuchstaben. Bitte nicht. Wie Sie auf eine negative Google-Bewertung richtig reagieren, wann Sie eine Löschung verlangen können und wie aus einer schlechten Bewertung sogar ein Pluspunkt wird, zeigen wir in diesem Leitfaden.

Erst durchatmen, dann lesen

Negative Bewertungen tun weh, vor allem kleinen Unternehmen, in denen Inhaber und Team jeden Tag ihr Bestes geben. Trotzdem: Eine öffentliche Antwort aus der Emotion heraus richtet fast immer mehr Schaden an als die Bewertung selbst. Lesen Sie die Bewertung zweimal, sprechen Sie mit den beteiligten Mitarbeitern und antworten Sie erst, wenn Sie den Sachverhalt kennen. Ein halber Tag Abstand ist völlig in Ordnung.

Und denken Sie daran, für wen Sie antworten: nicht in erster Linie für den verärgerten Kunden, sondern für alle künftigen Interessenten, die Bewertung und Antwort nebeneinander lesen.

Drei Arten negativer Google-Bewertungen

Art Beispiel Richtige Reaktion
Berechtigte Kritik „Habe drei Tage auf einen Rückruf gewartet.“ Entschuldigen, erklären, Besserung zeigen
Missverständnis oder einseitige Darstellung „Viel zu teuer!“ (obwohl der Preis vorher vereinbart war) Sachlich und freundlich die eigene Sicht darstellen
Unzulässige Bewertung Beleidigungen, falsche Tatsachen, Bewertung von jemandem, der nie Kunde war, Bewertung durch Wettbewerber Bei Google melden, ggf. rechtlich vorgehen, zusätzlich sachlich antworten

So antworten Sie richtig: Die fünf Bausteine

  1. Danke sagen: Auch für Kritik. Das signalisiert Souveränität.
  2. Verständnis zeigen: „Es tut uns leid, dass Sie sich geärgert haben.“ Das ist kein Schuldeingeständnis, sondern Höflichkeit.
  3. Sachlich einordnen: Kurz und ohne Vorwürfe. Was ist passiert, was war vielleicht ein Missverständnis?
  4. Lösung anbieten: „Bitte rufen Sie mich direkt an, dann finden wir eine Lösung.“ Die eigentliche Klärung gehört in ein persönliches Gespräch.
  5. Mit Namen unterschreiben: Eine Antwort von „Sabine Meier, Inhaberin“ wirkt ganz anders als eine anonyme Floskel.

Ein Beispiel

Bewertung: „Termin wurde zweimal verschoben, keiner hat Bescheid gesagt. Schlechter Service.“

Gute Antwort: „Vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung. Sie haben völlig recht: Wenn ein Termin verschoben werden muss, sollten Sie das rechtzeitig von uns erfahren. Das ist in Ihrem Fall nicht passiert, und das tut uns leid. Wir haben unsere Terminabsprache inzwischen umgestellt, damit Kunden bei Änderungen automatisch informiert werden. Gerne möchte ich das mit Ihnen persönlich klären. Sie erreichen mich direkt unter unserer Rufnummer. Herzliche Grüße, Sabine Meier, Inhaberin“

Was Sie auf keinen Fall tun sollten

  • Persönliche Daten nennen: „Herr Schulz, Sie haben ja Ihre Rechnung vom 12. Mai bis heute nicht bezahlt“ ist nicht nur unfreundlich, sondern kann auch ein Datenschutzverstoß sein. Keine Details zum Auftrag, keine Beträge, keine Gesundheitsinformationen.
  • Den Kunden bloßstellen oder ironisch werden. Mitleser stellen sich fast immer auf die Seite des Schwächeren.
  • Copy-and-paste-Antworten: Dieselbe Floskel unter jeder Bewertung wirkt gleichgültig.
  • Gekaufte Bewertungen zur „Verdünnung“: Das verstößt gegen die Richtlinien von Google, kann wettbewerbsrechtlich problematisch sein und fliegt erfahrungsgemäß irgendwann auf.
  • Gar nicht reagieren: Schweigen wirkt, als sei die Kritik berechtigt und egal.

Wann können Sie die Löschung verlangen?

Meinungsäußerungen sind in Deutschland weitgehend geschützt, auch wenn sie unbequem sind. „Das Essen hat mir nicht geschmeckt“ müssen Sie hinnehmen. Anders sieht es aus bei:

  • nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen („Die haben keinen Meisterbrief“, obwohl er an der Wand hängt),
  • Beleidigungen und reiner Schmähkritik,
  • Bewertungen von Personen, die nie Kontakt zu Ihrem Unternehmen hatten,
  • Spam, Fake-Bewertungen und Bewertungen von Wettbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern, die als Kundenmeinung getarnt sind.

Melden Sie solche Bewertungen zunächst über Ihr Google-Unternehmensprofil als unangemessen und begründen Sie kurz, gegen welche Richtlinie sie verstoßen. Reagiert Google nicht und ist der Schaden erheblich, kann eine anwaltliche Aufforderung sinnvoll sein. Dokumentieren Sie die Bewertung vorher mit einem Screenshot und Datum.

Kritik als kostenlose Beratung nutzen

So unangenehm sie ist: Eine berechtigte negative Bewertung ist eine Rückmeldung, für die andere Unternehmen Marktforschung bezahlen. Sammeln Sie die Kritikpunkte einmal im Quartal und schauen Sie, ob sich etwas wiederholt. Taucht „schlecht erreichbar“ dreimal auf, liegt das Problem vermutlich nicht beim Kunden, sondern bei der Telefonzentrale. Wenn Sie die Ursache abstellen und das in Ihrer Antwort erwähnen, zeigen Sie allen Mitlesern, dass Kritik bei Ihnen etwas bewirkt.

Der beste Schutz: viele echte Bewertungen

Eine Ein-Sterne-Bewertung unter drei Bewertungen ist ein Problem. Eine unter hundert ist eine Randnotiz, besonders wenn sie freundlich beantwortet wurde. Bitten Sie zufriedene Kunden aktiv um eine Bewertung: am Ende eines erfolgreichen Projekts, mit einem direkten Link in der Abschluss-E-Mail oder per QR-Code auf der Rechnung. Wichtig: Bewertungen nicht gegen Rabatte oder Geschenke „kaufen“, sondern einfach freundlich fragen.

Kurz gefragt

Wie schnell sollte ich antworten? Innerhalb weniger Tage. Schnell genug, um Interesse zu zeigen, langsam genug, um nicht aus dem Bauch heraus zu reagieren.

Kann ich meine Antwort später ändern? Ja, Antworten im Unternehmensprofil lassen sich bearbeiten. Hat sich der Fall geklärt, ist ein kurzer Nachtrag eine schöne Geste.

Wir helfen Ihnen gerne

Sie möchten Ihr Google-Unternehmensprofil professionell pflegen, mehr echte Bewertungen erhalten oder brauchen Unterstützung bei einer schwierigen Antwort? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer hilft Ihnen dabei. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.

Herzliche Grüße aus Mainz

Teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • TwitThis
  • Print
  • XING