Kaum ein Thema sorgt in unseren Website-Projekten so zuverlässig für Stirnrunzeln wie die Frage: „Dürfen wir dieses Foto verwenden?“ Die ehrliche Antwort lautet oft: Nein, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Bildrechte im Internet sind kein Randthema für Juristen, sondern betreffen jedes Unternehmen mit Website, Facebook-Seite oder Newsletter. Wir erklären die Grundlagen so, dass Sie Fallen erkennen, bevor es teuer wird. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt dieser Beitrag natürlich nicht.
Der wichtigste Grundsatz
Jedes Foto hat einen Urheber, und der entscheidet, wer es nutzen darf. Das gilt für das Profi-Foto genauso wie für den Schnappschuss mit dem Handy. In Deutschland schützt das Urheberrechtsgesetz auch einfache Fotos, nicht nur künstlerische Werke. Dass ein Bild frei im Netz auffindbar ist, bedeutet also keineswegs, dass es frei verwendet werden darf. „Bei Google gefunden“ ist keine Lizenz.
Bildrechte im Internet: Die drei Ebenen
Bei jedem Foto, das Sie veröffentlichen möchten, sollten Sie drei Fragen stellen:
- Urheberrecht: Habe ich das Recht, das Bild für diesen Zweck zu nutzen?
- Recht am eigenen Bild: Sind Personen zu erkennen, und haben sie eingewilligt?
- Rechte an abgebildeten Dingen: Sind Marken, Kunstwerke oder Gebäudeinnenräume zu sehen, die eigene Rechte auslösen können?
Urheberrecht und Lizenzen
Die Nutzung eines fremden Fotos ist nur mit einer Lizenz erlaubt. Diese regelt, wo, wie lange und wofür Sie das Bild einsetzen dürfen. Lesen Sie die Bedingungen genau:
- Ist die Nutzung auf Websites erlaubt? Auch auf Social Media? Auch im Druck?
- Gilt die Lizenz für werbliche Zwecke oder nur redaktionell?
- Muss der Urheber genannt werden, und wenn ja, wie und wo?
- Dürfen Sie das Bild beschneiden oder bearbeiten?
Ein häufiger Stolperstein ist die Urheberbenennung. Viele Bildagenturen und Fotografen verlangen einen Hinweis direkt am Bild oder im Impressum. Fehlt er, kann das bereits ein Verstoß sein, auch wenn Sie das Bild ordnungsgemäß gekauft haben.
Creative Commons: kostenlos, aber nicht bedingungslos
Fotos unter einer Creative-Commons-Lizenz dürfen Sie kostenfrei nutzen, aber nur zu den angegebenen Bedingungen. Die meisten Varianten verlangen eine Namensnennung, einige schließen kommerzielle Nutzung oder Bearbeitungen aus. Notieren Sie sich die genaue Lizenz und Quelle. Wenn Sie es nicht mehr belegen können, hilft die freundliche Lizenz im Streitfall wenig.
Recht am eigenen Bild
Wer erkennbar auf einem Foto zu sehen ist, muss der Veröffentlichung in der Regel zustimmen. Das Kunsturhebergesetz kennt Ausnahmen, etwa für Personen der Zeitgeschichte oder für Menschen, die bei Versammlungen nur als Teil der Menge erscheinen. Für Unternehmensseiten sollten Sie sich auf diese Ausnahmen aber nicht verlassen. Bei Mitarbeiterfotos empfehlen wir eine schriftliche Einwilligung, die auch regelt, was nach dem Ausscheiden passiert.
Panoramafreiheit
Gebäude und Kunstwerke, die sich dauerhaft an öffentlichen Wegen und Plätzen befinden, dürfen Sie grundsätzlich fotografieren und die Bilder auch veröffentlichen. Das gilt aber nur für die Ansicht von öffentlichem Grund aus. Innenräume, Aufnahmen mit Leiter oder Drohne von erhöhtem Standpunkt sowie nur vorübergehend aufgestellte Kunstwerke fallen nicht darunter.
Auftragsfotos: Nutzungsrechte gleich mitregeln
Auch wenn Sie einen Fotografen bezahlen, gehört Ihnen das Urheberrecht an den Bildern nicht automatisch. Sie erhalten Nutzungsrechte, und zwar in dem Umfang, der vereinbart oder nach dem Vertragszweck erkennbar ist. Wurden die Fotos für einen Flyer bestellt, ist die Nutzung auf Website, Facebook oder in einer Anzeige nicht unbedingt mit abgedeckt. Klären Sie deshalb schon beim Auftrag schriftlich:
- für welche Medien die Bilder genutzt werden dürfen (Druck, Website, Social Media, Werbung)
- ob die Nutzung zeitlich oder räumlich begrenzt ist
- ob Sie die Bilder bearbeiten und an Partner oder Presse weitergeben dürfen
- ob und wie der Fotograf genannt werden möchte
Typische Fallen in der Praxis
| Situation | Risiko | Besser |
|---|---|---|
| Bild aus der Bildersuche übernommen | Urheberrechtsverletzung | Lizenziertes Bild oder eigenes Foto nutzen |
| Stockfoto gekauft, Urheber nicht genannt | Verstoß gegen Lizenzbedingungen | Nennung nach Vorgabe der Agentur |
| Foto vom Fotografen, Rechte nur für Druck | Online-Nutzung nicht abgedeckt | Nutzungsrechte schriftlich erweitern |
| Teamfoto mit ehemaligem Mitarbeiter | Einwilligung widerrufen oder ungeklärt | Einwilligung mit klarer Regelung, Bild austauschen |
| Kundenfoto aus Social Media geteilt | Keine Erlaubnis des Urhebers | Vorher fragen, Erlaubnis dokumentieren |
Was tun, wenn eine Abmahnung kommt?
Nicht in Panik verfallen, aber auch nicht ignorieren. Prüfen Sie, ob der Vorwurf zutrifft, und nehmen Sie das Bild vorsorglich offline. Unterschreiben Sie eine beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, sie bindet Sie oft weitreichend und dauerhaft. Holen Sie sich anwaltlichen Rat, gerade wenn hohe Summen gefordert werden. Fristen sollten Sie dabei ernst nehmen.
Unsere Checkliste für Bilder auf der Firmenwebsite
- Für jedes Bild ist die Quelle bekannt und dokumentiert.
- Lizenzbedingungen liegen vor und decken die konkrete Nutzung ab.
- Urheberbenennungen stehen dort, wo es die Lizenz verlangt.
- Für erkennbare Personen liegen Einwilligungen vor.
- Bei Auftragsfotos sind Nutzungsrechte schriftlich vereinbart, auch für Online und Social Media.
- Einmal im Jahr wird die Website auf alte, ungeklärte Bilder durchgesehen.
Unser praktischer Tipp: Legen Sie eine einfache Bilderliste an, mit Dateiname, Quelle, Lizenz, Kaufdatum und Nachweis. Das dauert pro Bild eine Minute und spart im Ernstfall Tage. Und noch besser als jedes Stockfoto sind eigene Bilder von Ihrem Team, Ihren Räumen und Ihrer Arbeit. Sie sind rechtlich sauberer und wirken obendrein authentischer.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten Ihre Website auf problematische Bilder prüfen lassen oder brauchen eigene, rechtlich saubere Fotos von Ihrem Unternehmen? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer unterstützt Sie bei Bildauswahl, Fotografie und Dokumentation. Rufen Sie uns an unter 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




