„Ein Berater wäre gut, aber das können wir uns gerade nicht leisten.“ Diesen Satz hören wir oft, gerade von jungen Unternehmen und kleinen Betrieben. Dabei gibt es seit einigen Jahren ein Förderprogramm, das genau hier ansetzt: die BAFA-Beratungsförderung, offiziell „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung. Viele, die davon profitieren könnten, kennen das Programm nicht oder scheitern an Formalien. Hier erklären wir, wie es funktioniert. Stand: Februar 2019.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die die KMU-Definition der EU erfüllen. Das Programm unterscheidet drei Gruppen:
- Jungunternehmen: Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind.
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
- Unternehmen in Schwierigkeiten: unabhängig vom Alter, wenn sie sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden.
Einige Branchen und Konstellationen sind ausgeschlossen. Ob Ihr Unternehmen in Frage kommt, klären Sie am besten im Vorfeld mit einem der regionalen Ansprechpartner, dazu gleich mehr.
BAFA-Beratungsförderung: Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe hängt von der Unternehmensgruppe und vom Standort ab. Der Zuschuss bezieht sich auf die förderfähigen Beratungskosten ohne Umsatzsteuer und ist nach oben begrenzt.
| Gruppe | Max. förderfähige Beratungskosten | Zuschuss in den alten Bundesländern (z. B. Rheinland-Pfalz) |
|---|---|---|
| Jungunternehmen | 4.000 € | 50 %, also bis zu 2.000 € |
| Bestandsunternehmen | 3.000 € | 50 %, also bis zu 1.500 € |
| Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 € | 90 %, also bis zu 2.700 € |
In den neuen Bundesländern liegen die Fördersätze für Jung- und Bestandsunternehmen höher. Maßgeblich sind immer die aktuelle Richtlinie und die Angaben auf der Website des BAFA. Das Programm läuft nach derzeitigem Stand bis Ende 2020.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Typische Themen sind zum Beispiel:
- Strategie und Geschäftsmodell,
- Organisation und Prozesse, etwa die Einführung eines Qualitätsmanagements,
- Marketing und Vertrieb,
- Personalentwicklung und Fachkräftesicherung,
- Digitalisierung von Abläufen,
- Finanzierung und Liquiditätsplanung.
Nicht gefördert werden unter anderem Rechts- und Steuerberatung, Versicherungsvermittlung oder Beratungen, die überwiegend Werbung oder Verkauf von Produkten zum Inhalt haben. Auch die reine Umsetzung, also etwa das Programmieren einer Website, ist keine Beratung im Sinne des Programms.
Der Ablauf: Schritt für Schritt
- Informationsgespräch: Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner vorgeschrieben. Das sind zum Beispiel Kammern oder Wirtschaftsverbände. Auch für Bestandsunternehmen ist das Gespräch sinnvoll.
- Antrag stellen: Der Antrag wird online über das Portal des BAFA gestellt und von einer sogenannten Leitstelle bearbeitet. Wichtig: Der Antrag muss gestellt sein, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird und die Beratung beginnt.
- Berater auswählen: Sie wählen den Berater frei. Er muss allerdings bestimmte Voraussetzungen des Programms erfüllen, etwa was seine Qualifikation und den Anteil der Beratung an seiner Tätigkeit angeht. Lassen Sie sich das vorab bestätigen.
- Beratung durchführen: Die Beratung muss innerhalb einer festgelegten Frist abgeschlossen werden. Am Ende steht ein Beratungsbericht, der die Ausgangslage, die Empfehlungen und die Umsetzungsschritte beschreibt.
- Rechnung bezahlen: Sie bezahlen die Rechnung des Beraters vollständig aus eigenen Mitteln. Der Zuschuss kommt erst danach.
- Verwendungsnachweis einreichen: Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis werden fristgerecht über das Portal hochgeladen. Nach Prüfung zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Die häufigsten Fehler
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Beratung beginnt vor dem Antrag | Keine Förderung | Erst Antrag, dann Vertrag und Beratung |
| Informationsgespräch vergessen | Antrag nicht möglich | Termin beim regionalen Ansprechpartner früh vereinbaren |
| Berater erfüllt die Voraussetzungen nicht | Keine Förderung | Berater vorab fragen und Nachweise geben lassen |
| Rechnung nicht vollständig bezahlt | Keine Auszahlung | Gesamte Rechnung überweisen, Kontoauszug aufbewahren |
| Fristen verpasst | Förderung verfällt | Fristen im Kalender eintragen |
| Beratungsbericht zu dünn | Rückfragen oder Kürzung | Inhalte des Berichts vorab mit dem Berater abstimmen |
Lohnt sich der Aufwand?
Ehrlich gesagt: Der Papierkram ist überschaubar, aber er ist da. Für eine Beratung im Wert von einigen tausend Euro lohnt sich der Antrag in den allermeisten Fällen. Wichtiger als der Zuschuss ist aber die Frage, ob die Beratung selbst etwas bringt. Ein Zuschuss für eine Beratung, deren Ergebnisse im Schrank verschwinden, ist kein Gewinn. Überlegen Sie deshalb vorab genau, welche Frage geklärt werden soll und was Sie danach anders machen wollen. Ein klar formuliertes Beratungsziel hilft Ihnen, dem Berater und am Ende auch beim Bericht für das BAFA.
Unser Tipp: den Beratungsbericht wirklich nutzen
Der Beratungsbericht ist nicht nur ein Formular für das BAFA. Wenn er gut gemacht ist, wird er zu Ihrem Fahrplan für die nächsten Monate: Ausgangslage, Empfehlungen, konkrete Schritte mit Zuständigkeiten. Nehmen Sie ihn in Ihre regelmäßigen Besprechungen mit und haken Sie ab, was umgesetzt ist. So wird aus dem Zuschuss eine Investition, die sich tatsächlich auszahlt.
Weitere Förderprogramme im Blick
Neben dem Bundesprogramm gibt es in einigen Bundesländern eigene Beratungs- und Innovationsprogramme, außerdem spezielle Förderungen für Digitalisierung oder Energieeffizienz. Manche lassen sich kombinieren, andere schließen sich aus. Auch hier sind die regionalen Ansprechpartner eine gute erste Adresse.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie überlegen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, und möchten wissen, ob die Förderung für Ihr Vorhaben in Frage kommt? Die Mittelstandsoptimierer besprechen mit Ihnen Ihr Beratungsziel und den Ablauf und sagen Ihnen offen, was realistisch ist. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




