Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen


„Wir finden einfach niemanden“: Diesen Satz hören wir von Handwerksbetrieben, Pflegediensten und Mittelständlern im Rhein-Main-Gebiet inzwischen fast wöchentlich. Entsprechend groß ist das Interesse am geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Arbeitgeber fragen uns: Was ändert sich, ab wann gilt es und was können wir jetzt schon tun? Hier ist unser Überblick zum aktuellen Stand im April 2019.

Wo steht das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerade?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf im Dezember 2018 beschlossen. Seitdem liegt er im parlamentarischen Verfahren, Bundestag und Bundesrat beraten darüber. Beschlossen ist das Gesetz also noch nicht, und im Detail kann sich noch einiges ändern. Nach den Plänen der Bundesregierung soll es voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten.

Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Heute gelten noch die bisherigen Regeln des Aufenthaltsgesetzes. Wer jetzt jemanden aus einem Nicht-EU-Land einstellen will, muss sich an diesen Regeln orientieren. Trotzdem lohnt es sich, die geplanten Änderungen zu kennen, denn Anerkennungsverfahren und Sprachkurse brauchen Vorlauf.

Was soll sich für Arbeitgeber ändern?

Der Kern des Entwurfs: Nicht mehr nur Akademikerinnen und Akademiker, sondern auch Menschen mit einer qualifizierten Berufsausbildung sollen leichter nach Deutschland kommen können. Die wichtigsten geplanten Punkte für Arbeitgeber:

  • Einheitlicher Fachkräftebegriff: Als Fachkraft gilt, wer eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder einen anerkannten Hochschulabschluss hat.
  • Keine Beschränkung auf Engpassberufe: Fachkräfte mit Berufsausbildung sollen grundsätzlich in allen Berufen arbeiten dürfen, für die sie qualifiziert sind, nicht nur in Berufen auf der Engpassliste.
  • Wegfall der Vorrangprüfung: Die Prüfung, ob für die Stelle bevorrechtigte Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung stehen, soll für Fachkräfte grundsätzlich entfallen. Die Arbeitsbedingungen müssen aber weiterhin vergleichbar mit denen inländischer Beschäftigter sein.
  • Arbeitsplatzsuche vor Ort: Fachkräfte mit Berufsausbildung sollen befristet einreisen dürfen, um eine Stelle zu suchen, wenn sie unter anderem Deutschkenntnisse und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen.
  • Beschleunigtes Verfahren: Arbeitgeber sollen bei der Ausländerbehörde ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren für ihre künftigen Mitarbeiter anstoßen können.
  • Nachqualifizierung: Wer nur eine teilweise gleichwertige Ausbildung hat, soll für Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland kommen können.

Was sich voraussichtlich nicht ändert

Bei aller Euphorie: Das Gesetz ist kein Freifahrtschein. Zwei Hürden bleiben nach dem Entwurf bestehen und sind in der Praxis die eigentlichen Zeitfresser.

1. Die Anerkennung der Qualifikation

Die ausländische Ausbildung muss weiterhin als gleichwertig anerkannt werden. Zuständig sind je nach Beruf verschiedene Stellen, etwa die Kammern oder Landesbehörden. Bei reglementierten Berufen wie in der Pflege ist die Anerkennung ohnehin Voraussetzung für die Berufsausübung. Wer jetzt schon Kandidaten im Blick hat, sollte das Anerkennungsverfahren möglichst früh starten.

2. Die Sprache

Deutschkenntnisse spielen im Entwurf an mehreren Stellen eine Rolle, besonders bei der Arbeitsplatzsuche und bei der Anerkennung. Und ganz ehrlich: Auch ohne gesetzliche Pflicht funktioniert der Arbeitsalltag in einem Mainzer Betrieb selten ohne Deutsch. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sprachkurs und Prüfung oft länger dauern als alle Formulare zusammen.

Checkliste: Was Arbeitgeber jetzt schon tun können

Sie müssen nicht warten, bis das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundesgesetzblatt steht. Diese Schritte lohnen sich bereits heute:

Schritt Was konkret?
Bedarf klären Welche Stellen sind dauerhaft unbesetzt, welche Qualifikation braucht es wirklich?
Anforderungsprofil schärfen Welche Ausbildung, welche Erfahrung, welches Deutschniveau ist im Alltag nötig?
Anerkennung prüfen Welcher deutsche Referenzberuf passt, welche Stelle ist zuständig?
Sprache einplanen Kurse und Prüfungstermine früh organisieren, Lernzeiten im Arbeitsalltag mitdenken
Ankommen vorbereiten Wohnung, Ansprechpartner im Betrieb, Behördengänge, Einarbeitung
Informiert bleiben Das Gesetzgebungsverfahren verfolgen, Änderungen im Entwurf sind möglich

Welches Deutschniveau ist sinnvoll?

Die Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens reichen von A1 bis C2. Als grobe Orientierung aus unserer Praxis:

  • A2: einfache Alltagssituationen, kurze Absprachen. Für Fachkräfte meist zu wenig.
  • B1: selbstständige Verständigung in vertrauten Situationen. Häufig die Untergrenze für einen guten Start im Betrieb.
  • B2: fachliche Gespräche und Dokumentation. In der Pflege wird für die Anerkennung oft B2 verlangt.
  • C1: anspruchsvolle Fachtexte und Gespräche, etwa in akademischen Berufen.

Wichtig ist, dass der Nachweis von der Stelle akzeptiert wird, die ihn verlangt. Fragen Sie im Zweifel vorher nach, welches Zertifikat dort anerkannt wird. Standardisierte Prüfungen wie die von telc sind weit verbreitet.

Typische Fragen von Arbeitgebern

Kann ich heute schon jemanden aus einem Drittstaat einstellen?

Ja, das ist auch nach geltendem Recht möglich, etwa für Hochschulabsolventen mit der Blauen Karte EU oder in Engpassberufen. Die Hürden sind aber höher als nach dem geplanten Gesetz. Lassen Sie den Einzelfall von der Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur prüfen.

Wird es schneller gehen?

Das ist zumindest das Ziel. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren sollen Behörden feste Fristen bekommen. Wie gut das in der Praxis klappt, wird man erst sehen, wenn das Gesetz gilt.

Wer hilft bei der Anerkennung?

Erste Anlaufstellen sind das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung, die Kammern und die Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz. Auch die Agentur für Arbeit berät Arbeitgeber zu diesen Themen.

Unser Fazit

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz kann für viele Arbeitgeber eine echte Chance werden, vor allem für Betriebe, die Fachkräfte mit Berufsausbildung suchen. Beschlossen ist es aber noch nicht, und die praktischen Hürden Anerkennung und Sprache bleiben. Wer jetzt plant, ist im Vorteil, wenn die neuen Regeln kommen.

Wir helfen Ihnen gerne

Ihre künftigen Mitarbeiter brauchen einen anerkannten Deutschnachweis? Die VAkademie ist telc-Prüfungszentrum in Mainz und nimmt Deutschprüfungen von A1 bis C2 ab, auch speziell für die Pflege. Rufen Sie uns an unter 06131 144928-0, wir beraten Sie gerne zu passenden Prüfungen und Terminen.

Herzliche Grüße aus Mainz

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