Drohnenaufnahmen für die Firma sind gerade sehr gefragt: Das neue Betriebsgebäude von oben, die Baustelle im Zeitraffer oder ein kurzer Imagefilm, der über den Rhein gleitet. Die Geräte sind erschwinglich geworden, die Bilder spektakulär. Bevor Sie oder Ihr Azubi aber am Montagmorgen losfliegen, sollten Sie die Regeln kennen. Denn in Deutschland ist für Drohnen einiges vorgeschrieben, und ein Verstoß kann teuer werden.
Welche Regeln gelten für Drohnenaufnahmen in der Firma?
Seit 2017 gilt in Deutschland die sogenannte Drohnenverordnung, die die Luftverkehrs-Ordnung ergänzt. Eine wichtige Neuerung damals: Die frühere Unterscheidung, ob Sie privat oder gewerblich fliegen, spielt für die meisten Vorschriften keine große Rolle mehr. Entscheidend sind vor allem das Gewicht der Drohne und wo Sie fliegen.
Die Gewichtsklassen im Überblick
| Startgewicht | Was gilt? |
|---|---|
| bis 250 g | Keine Kennzeichnungspflicht, die Flugverbotszonen gelten trotzdem |
| über 250 g | Plakette mit Name und Anschrift des Halters, feuerfest angebracht |
| über 2 kg | Zusätzlich Kenntnisnachweis (Prüfung bei einer anerkannten Stelle) |
| über 5 kg | Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nötig |
Die meisten handelsüblichen Kameradrohnen, die Unternehmen für Fotos nutzen, liegen zwischen 250 g und 2 kg. Sie brauchen also eine Plakette, aber in der Regel weder Kenntnisnachweis noch Erlaubnis. Trotzdem empfehlen wir jedem Piloten, sich mit den Regeln gründlich vertraut zu machen. Ein freiwilliger Kenntnisnachweis schadet nicht.
Versicherung nicht vergessen
Für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflicht Drohnen abdeckt. Viele Policen schließen sie ausdrücklich aus, dann brauchen Sie eine eigene Drohnenhaftpflicht.
Wo Sie nicht fliegen dürfen
Hier stolpern die meisten. Ohne besondere Erlaubnis ist unter anderem verboten:
- Flüge höher als 100 Meter über Grund
- Flüge außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten
- Flüge über Menschenansammlungen, Unglücksorten und Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
- Flüge über Wohngrundstücken, wenn die Drohne schwerer als 250 g ist oder eine Kamera trägt, es sei denn, der Betroffene stimmt zu
- Flüge über und in der Nähe von Industrieanlagen, Krankenhäusern, Behörden, Justizvollzugsanstalten und militärischen Anlagen
- Flüge über Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
- Flüge in Naturschutzgebieten (je nach Schutzgebietsverordnung)
- Flüge in Kontrollzonen von Flughäfen und im Abstand von weniger als 1,5 km zu Flugplätzen
Für Mainz und das Rhein-Main-Gebiet bedeutet das: Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße, Autobahnen und Bahnlinien sind überall, und die Nähe zum Frankfurter Flughafen und zu kleineren Flugplätzen ist zu beachten. Das klingt nach viel, und es ist auch viel. Planen Sie jeden Flug vorher anhand einer aktuellen Karte. Für ausgewählte Ausnahmen können Sie bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde, in Rheinland-Pfalz beim Landesbetrieb Mobilität, eine Genehmigung beantragen. Rechnen Sie dafür Zeit ein.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Eine Kameradrohne nimmt schnell mehr auf als geplant: Nachbarn im Garten, Mitarbeitende auf dem Hof, Kennzeichen auf dem Parkplatz. Hier greifen die Datenschutz-Grundverordnung und das Recht am eigenen Bild. Unsere Tipps:
- Informieren Sie Mitarbeitende vorher über den Drehtermin und holen Sie, wo nötig, Einwilligungen ein.
- Wählen Sie Perspektiven, auf denen Personen nicht erkennbar sind, oder verpixeln Sie sie nachträglich.
- Fliegen Sie zu Zeiten, in denen wenig los ist, zum Beispiel am frühen Wochenendmorgen.
- Löschen Sie Rohmaterial, das Sie nicht brauchen.
Einsatzideen: Wofür sich Luftbilder lohnen
Richtig eingesetzt sind Drohnenaufnahmen ein starkes Werkzeug im Marketing. Ein paar Ideen aus unserer Praxis:
- Standortbild für Website und Google: Zeigt, wie groß Ihr Betrieb ist und wie man ihn findet.
- Baufortschritt dokumentieren: Für Bauunternehmen, Handwerker und Bauherren, gleichzeitig ein schöner Inhalt für Social Media.
- Referenzprojekte: Dachdecker, Solarteure und Garten- und Landschaftsbauer zeigen ihre Arbeit aus der Perspektive, aus der sie am besten wirkt.
- Imagefilm: Ein kurzer Anflug als Einstieg wirkt professionell, mehr als 20 Sekunden braucht es oft nicht.
- Immobilien und Gewerbeflächen: Lage und Umgebung auf einen Blick.
Checkliste vor dem Drohnenflug
Damit der Drehtag nicht mit einer Diskussion mit dem Ordnungsamt endet, gehen wir vor jedem Einsatz diese Punkte durch:
- Plakette mit Name und Anschrift angebracht?
- Haftpflichtversicherung gültig und Nachweis dabei?
- Fluggebiet auf Flugverbotszonen, Wasserstraßen, Bahnlinien und Flugplätze geprüft?
- Wetter passt: wenig Wind, kein Regen, gutes Licht?
- Akkus geladen, Speicherkarte leer, Firmware aktuell?
- Nachbarn und Mitarbeitende informiert?
- Zweite Person als Beobachter dabei, die auf Umgebung und Passanten achtet?
Klingt nach Bürokratie, kostet aber nur zehn Minuten und erspart Ärger.
Selbst fliegen oder Profi beauftragen?
Ehrlich gesagt: Für ein gutes Luftbild braucht es Übung. Wackelige Aufnahmen, schiefer Horizont oder Gegenlicht machen den Effekt schnell zunichte. Wenn Sie regelmäßig Luftbilder brauchen, kann sich eine eigene Drohne samt Schulung lohnen. Für den einmaligen Imagefilm ist ein erfahrener Pilot mit Versicherung und Routine bei Genehmigungen meist die bessere Wahl. Fragen Sie ihn ruhig nach Referenzen und nach dem Nachweis seiner Haftpflichtversicherung.
Ein Blick nach vorn
Auf europäischer Ebene wird an einheitlichen Regeln für Drohnen gearbeitet, die die nationalen Vorschriften in den kommenden Jahren ablösen sollen. Wer heute eine Drohne für die Firma anschafft, sollte die Entwicklung im Blick behalten. Bis dahin gelten die oben beschriebenen deutschen Regeln.
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten Luftbilder sinnvoll in Website, Social Media oder Imagefilm einsetzen? Das Marketing-Team der Mittelstandsoptimierer plant mit Ihnen, welche Aufnahmen sich lohnen, und bringt sie anschließend dorthin, wo sie Kunden erreichen. Rufen Sie uns an: 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




