„Eine externe Beratung wäre gut, aber das Budget gibt es gerade nicht her.“ Diesen Satz hören wir oft von Inhabern kleiner und mittlerer Unternehmen. Dabei übersehen viele, dass der Staat Beratungsleistungen bezuschusst. Die Förderung von Unternehmensberatung ist kein Geheimtipp, aber das Antragsverfahren hat einige Stolperfallen. Wer die Reihenfolge nicht einhält, verliert den Zuschuss. Wir geben Ihnen einen Überblick nach dem Stand von Frühjahr 2017.
Das wichtigste Programm: Förderung unternehmerischen Know-hows
Seit Anfang 2016 bündelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mehrere frühere Beratungsprogramme, unter anderem das Gründercoaching der KfW, in einem Programm: der „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Es wird aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds finanziert und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Freiberufler.
Wer wird gefördert?
Das Programm unterscheidet drei Gruppen:
| Zielgruppe | Wer gehört dazu? | Förderfähige Beratungskosten |
|---|---|---|
| Jungunternehmen | Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung | bis 4.000 Euro |
| Bestandsunternehmen | Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | bis 3.000 Euro |
| Unternehmen in Schwierigkeiten | unabhängig vom Alter, bei wirtschaftlichen Problemen | bis 3.000 Euro |
Der Zuschuss ist ein Prozentsatz dieser Beratungskosten und hängt vom Standort ab. In Rheinland-Pfalz, wie in den meisten westdeutschen Bundesländern, liegt er für Jung- und Bestandsunternehmen bei 50 Prozent, in den ostdeutschen Ländern höher. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen deutlich höheren Satz. Die genauen und jeweils aktuellen Konditionen finden Sie in der Richtlinie auf der Website des BAFA.
Voraussetzungen im Überblick
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter die europäische Definition für kleine und mittlere Unternehmen fallen: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland liegen. Für die meisten Betriebe in Mainz und Umgebung ist das kein Hindernis.
Ein Rechenbeispiel
Ein Mainzer Handwerksbetrieb, seit acht Jahren am Markt, lässt sich zu Organisation und Abläufen beraten. Die Beratung kostet netto 3.000 Euro. Als Bestandsunternehmen in Rheinland-Pfalz erhält er 50 Prozent der förderfähigen Kosten, also 1.500 Euro Zuschuss. Kostet die Beratung mehr, bleibt der Zuschuss bei diesem Höchstbetrag, die Differenz trägt der Betrieb selbst.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Typische Themen sind:
- Strategie, Marketing und Vertrieb
- Organisation, Prozesse und Qualitätsmanagement
- Personalführung und Fachkräftesicherung
- Digitalisierung von Geschäftsabläufen
- Finanzierung und Unternehmensnachfolge
Nicht gefördert werden dagegen in der Regel Rechts-, Steuer- und Versicherungsberatung, die laufende Buchführung oder Beratungen, die überwiegend Verkaufszwecken des Beraters dienen. Auch die reine Umsetzung, etwa das Programmieren einer Website, ist keine Beratung im Sinne des Programms.
Der Ablauf und seine Stolperfallen
- Informieren: Je nach Zielgruppe ist vor dem Antrag ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner vorgesehen, etwa einer Kammer oder einer anderen Leitstelle. Klären Sie das zuerst.
- Antrag stellen, bevor es losgeht: Der Antrag wird online beim BAFA gestellt. Ganz wichtig: Schließen Sie den Beratungsvertrag nicht ab und beginnen Sie die Beratung nicht, bevor der Antrag gestellt ist. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch.
- Berater wählen: Der Berater muss die Qualitätsanforderungen des Programms erfüllen. Fragen Sie vorher nach, ob er das nachweisen kann.
- Beratung durchführen: Innerhalb der vorgegebenen Frist. Der Berater erstellt einen Bericht, der Ausgangslage, Vorschläge und Umsetzung beschreibt.
- Bezahlen: Sie zahlen die Rechnung des Beraters zunächst vollständig selbst, und zwar aus eigenen Mitteln.
- Verwendungsnachweis einreichen: Mit Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis beantragen Sie die Auszahlung des Zuschusses.
Der häufigste Fehler, den wir sehen: Die Beratung beginnt „schon mal“, und der Antrag soll später nachgereicht werden. Das funktioniert nicht.
Weitere Möglichkeiten
Kammern und Verbände
Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern bieten ihren Mitgliedern Erstberatungen an, oft kostenfrei. Für einen ersten Überblick, etwa zur Gründung, Finanzierung oder Nachfolge, ist das ein guter Startpunkt. Dort erfahren Sie auch, welche regionalen Programme gerade laufen.
Landesprogramme
Auch das Land Rheinland-Pfalz und seine Förderbank, die Investitions- und Strukturbank (ISB), unterstützen Unternehmen mit Programmen, die je nach Thema auch Beratungsanteile enthalten können. Da sich Landesprogramme regelmäßig ändern, lohnt sich vor jedem Projekt ein aktueller Blick bei der ISB oder ein Anruf bei der Kammer.
Themenspezifische Programme
Für bestimmte Themen gibt es eigene Programme des Bundes, etwa für Innovationsmanagement oder Energieeffizienz. Diese laufen meist über speziell autorisierte Beratungsunternehmen und haben eigene Bedingungen.
Lohnt sich der Aufwand?
Ehrlich gesagt: Der Papieraufwand ist überschaubar, aber nicht null. Bei einem Zuschuss von mehreren hundert bis einigen tausend Euro lohnt sich der Antrag in den meisten Fällen. Wichtiger als das Geld ist aber die Frage, ob die Beratung zu Ihrem Bedarf passt. Eine geförderte Beratung, die Ihnen nicht weiterhilft, ist trotzdem verschwendete Zeit. Klären Sie deshalb zuerst, welches Problem Sie lösen wollen, und dann, wie es sich fördern lässt.
Checkliste vor dem Start
- Beratungsthema und Ziel klar formuliert
- Zielgruppe bestimmt: Jungunternehmen, Bestandsunternehmen oder in Schwierigkeiten
- Informationsgespräch geklärt und gegebenenfalls geführt
- Berater erfüllt die Programmvoraussetzungen
- Antrag gestellt, bevor ein Vertrag geschlossen wird
- Eigenanteil und Vorfinanzierung der vollen Rechnung eingeplant
- Fristen für Beratung und Verwendungsnachweis notiert
Wir helfen Ihnen gerne
Sie möchten Organisation, Prozesse oder Vertrieb in Ihrem Unternehmen voranbringen und überlegen, ob sich eine Beratung fördern lässt? Die Mittelstandsoptimierer besprechen mit Ihnen Ihr Anliegen und die passenden Wege zur Umsetzung. Rufen Sie uns an unter 06131 144928-0.
Herzliche Grüße aus Mainz




