Nicht nur das komplexe deutsche Datenschutzrecht kann für Verunsicherung im Web 2.0 sorgen, wie man an einem aktuellen Beispiel sieht – schon lange sind Blog-Betreiber unsicher, wer bei dem eventuellen Missbrauch der bereitgestellten Plattform haftet.
Jetzt gibt es dazu ein Urteil vom Landgericht Berlin, das vielen nicht gefallen dürfte.
Der Branchenriese Google wurde vom Landgericht Berlin für Beleidigungen haftbar gemacht, die – wohl von Unbekannten – auf Blogger.com bzw. Blogspot.com hinterlassen wurden.
In seinem Urteil bejaht das Landgericht Berlin eine “Forenhaftung”. Für den Fall der Nicht-Entfernung werden Zwangsgelder oder gar Haft angedroht.
Das ist ein Urteil, das – neben den zahlreichen zu beachtenden Datenschutz-Urteilen – nun auch im Bereich Haftung für die Entfernung von Beiträgen für jeden wichtig werden dürfte, der sich auf das Parkett des Web 2.0 wagt.
Für Verunsicherung ist dabei aber kein Grund – bei speziellen Fragen bitte einfach mailen: info@vertumno.de.
(Link zu einer Kurzfassung des Urteils auf http://openjur.de/u/165774.html, die Entscheidung hat der Berliner Anwalt, der den Erfolg erstritten hat, auf seiner Webseite veröffentlicht, außerdem hat er in seinem Blog daraufhingewiesen).